Consulting-Haftpflicht

Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A)

Der optionale Zusatzbaustein M&A erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater um den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions. Im Online-Tarif können diese Tätigkeiten über die Leistungserweiterung mitversichert werden.

Unter M&A versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,
  • der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung,
  • der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften,
  • der Verschmelzung von Unternehmen,
  • sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva,
  • der Aufbereitung von Unternehmensdaten und -fakten in Expertisen, Memoranden, Teasern und ähnlichen, welche von Auftraggeber:innen oder Dritten geliefert werden,
  • der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.

Im Rahmen des Zusatzbausteins Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A) wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche

  • wegen unrichtigen oder unvollständigen Emissions-Prospekten
  • wegen Rechts- oder Steuerberatung

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den Bereich M&A entspricht der im Beitragsrechner gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht (zwischen 300.000 Euro und 3.000.000 Euro) und ist 3-fach maximiert.