Consulting-Haftpflicht

Vorteile der Consulting-Haftpflicht bei Eigenschäden

Als Consultant stehen Sie im heutigen Businessumfeld vielen unterschiedlichen Risiken gegenüber. Daher deckt die Consulting-Haftpflicht über exali.at nicht wie herkömmliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen nur Schadenersatzforderungen Dritter (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) ab, sondern auch teure Eigenschäden. Hierzu einige Beispiele:

Schadenbeispiel 1: Eigenschaden durch Veränderung der eigenen Webseite

Durch einen Hackerangriff oder eine DDoS-Attacke wird Ihre eigene Webseite verändert oder blockiert.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt die notwendigen Kosten für die Beseitigung der Veränderung oder die Blockade der Webseite. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro je Schadenfall.

Schadenbeispiel 2: Eigenschaden durch Unterschlagung eines Mitarbeiters

Ihr:e Mitarbeiter:in hat Spielschulden und überweist sich aus Verzweiflung über Monate hinweg Geld vom Geschäftskonto auf das private Konto.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht erstattet derartige Eigenschäden (Betrug, Untreue oder Unterschlagung durch mitversicherte Personen) bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro.

Schadenbeispiel 3: Eigenschaden durch Fehlüberweisungen und Rechnungsfehler

Durch einen dummen Zahlendreher überweist Ihr:e Mitarbeiter:in Gelder auf ein falsches Konto.

Versicherungsschutz: Die Fehlüberweisung ist nicht mehr zu korrigieren. Der:die Empfänger:in des Geldes ist insolvent. Der Versicherer übernimmt den finanziellen Schaden, der durch die Fehlüberweisung entstanden ist. Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenbeispiel 4: Straf-Rechtsschutz

Im Zusammenhang mit einer Anspruchsstellung aufgrund eines Datenschutzverstoßes werden Sie auch strafrechtlich belangt.

Versicherungsschutz: Sofern ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Schadenfall steht, übernimmt die Consulting-Haftpflicht auch Ihre anfallenden Gerichtskosten und die Verteidigung. Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenbeispiel 5: Vergütungs-Rechtsschutz

Bei einem Beratungsprojekt will der:die Auftraggeber:in offensichtlich die letzte Rate nicht zahlen. Er:sie begründet dies mit einem angeblichen Schadenfall und verrechnet die Schadenersatzforderungen mit Ihrer offenen Rechnung (sogenannte Aufrechnung).

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt die Prozesskosten (Anwalt-, Gerichts-, Sachverständige- und Zeugenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung dieser fälligen und unstreitigen Honorar- oder Werklohnforderung. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Die folgenden Beispiele sind relevant, sofern die entsprechenden Zusatzbausteine bei Antragstellung gewählt wurden.

Schadenbeispiel 6: Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt des Auftraggebers oder der Auftraggeberin

Der:die Auftraggeber:in tritt vom Werkvertrag zurück, nachdem Sie über mehrere Monate vergeblich versucht haben, ein Warenwirtschaftssystem bei Kundschaft zu implementieren.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht zahlt die entstandenen eigenen vergeblichen Personalkosten (Werklohn oder Honorar) und ggf. Materialkosten.
Die Versicherungssumme beträgt je nach gewählter Versicherungssumme 100.000 Euro oder 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenbeispiel 7: Eigenschaden durch Datenschutzrechtsverletzungen, Hackerangriffe und sonstige Internetkriminalität

Auf dem Firmenserver haben Sie Daten Ihrer Kundschaft aus verschiedenen Beratungsprojekten gespeichert. Durch eine Sicherheitslücke erhalten Hacker:innen Zugriff auf diesen Server. Sie stellen dies fest, als Sie aufgrund von Performance-Problemen der Server den Einsatz von Hackertools in den Apache Logfiles erkennen.

Versicherungsschutz: Der Versicherer übernimmt mit dem optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung die Kosten für eine professionelle forensische Untersuchung, die klärt, welche Webseiten vom Cyberangriff betroffen sind und ob bzw. welche Daten (ggf. auch Kontodaten der Webshops) ausgespäht wurden. Sollte es in diesem Zusammenhang auch zu Schadenersatzforderungen der Kundschaft kommen, sind diese ebenfalls versichert; genauso wie notwendige Kreditüberwachungsmaßnahmen, sofern Kreditkarten-Daten gestohlen wurden.

Die Entschädigungsgrenze liegt je nach gewähltem Baustein zwischen 50.000 Euro und 150.000 Euro pro Versicherungsfall.