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Consulting-Haftpflicht
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Ausschlüsse im Versicherungsumfang der Consulting-Haftpflichtversicherung
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch in der Consulting-Haftpflicht gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen bei der Vermögensschadenhaftpflicht und bei der Betriebshaftpflichtversicherung.
Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des:der Auftraggebenden
- Ansprüche wegen Geldstrafen, Bußen und individuell mit Kundschaft / Auftraggeber:innen vereinbarten Vertragsstrafen.
Hinweis: Versichert sind jedoch Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schadenersatz, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht am konkreten Schaden bemessen, sondern pauschal geltend gemacht wird (pauschaler Schadenersatz).
- Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände
Die D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) versichert Ihre persönliche Außenhaftung (Organhaftung) gegenüber Dritten für Pflichtverletzungen als dauerhaft angestellte:r Geschäftsführer:in oder geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
- Ansprüche aus Prospekthaftung
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur gemäß der HOA und HOB-I (z. B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen)
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z. B. länger als 6 Monate gemietet, geliehen oder geleast sind
- Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme
- Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und Konstruktion von atomaren Anlagen
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
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