Consulting-Haftpflicht

Passiver Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz in der Consulting-Haftpflicht

Die Consulting-Haftpflicht trägt Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (beispielsweise Ihrer Kundschaft) sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter Passiver Rechtsschutz). Dabei übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. von Auftraggeber:innen) bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.

Kein ausreichender Schutz durch AGB

Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der:die Auftraggeber:in im Fall der Fälle versuchen wird, Sie in Anspruch zu nehmen, kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.

Ob und wie weit beispielsweise bei einem Schadenfall ein Verschulden des Unternehmensberaters vorliegt, kann gerade bei komplexen Beratungsleistungen oft erst durch ein langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit geklärt werden.

Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie Markel) ein Expertennetzwerk von international agierenden Schadenspezialisten, Anwälten und Gutachten für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.

Straf-Rechtsschutz

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.

Vergütungs-Rechtsschutz

Sofern ein:e Anspruchsteller:in Ihre Vergütung mit einer ungerechtfertigten Forderung aus einem Schadenfall aufrechnet (d. h. die Forderung von der Vergütung abzieht), ersetzt der Versicherer die gesetzlichen Prozesskosten (z. B. Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).

Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz

Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch einen Insolvenzverwalter angefochten wird. Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung.

 

Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Zusatzbausteine

Die optionale D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O) und die ebenfalls optionale D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) beinhalten ebenfalls den passiven Rechtsschutz.

Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.