Consulting-Haftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit zufügen, empfehlen wir eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung. Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine All-Risk-Deckung.

Hier einige Beispiele für versicherte Risiken:

  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Beratung
  • Mietsachschäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum
  • Schäden durch den beruflichen Einsatz einer Flugdrohne bis zu 5 kg (inkl. Kamera)
  • Obhutsschäden an bis zu 6 Monate gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen fremden Gegenständen (bis zu 50.000 Euro)
  • Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
  • Schäden auf Dienstreisen (weltweit versichert)
  • Produkthaftungsschäden (zugesicherte Eigenschaften)
  • Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel und Code-Karten)
  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird mit drei unterschiedlichen Versicherungssummen in der Tarifauswahl angeboten.

  • 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden

Die Versicherungssummen sind 3-fach maximiert. Das bedeutet: Für alle Betriebshaftpflicht-Schadenfälle eines Jahres steht jeweils die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Selbstbeteiligung der Betriebshaftpflichtversicherung

Für Sachschäden und Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Abwahl der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies allerdings nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch überlegen, die Betriebshaftpflichtversicherung in die Consulting-Haftpflicht zu integrieren.