Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für externe Beauftragte für Umweltschutz

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Externe:r Beauftragte:r für Umweltschutz und Abfallentsorgung versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

Versicherte Risiken als Externe:r Beauftragte:r für Umweltschutz und Abfallentsorgung

  • Beratung in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des betrieblichen Umweltschutzes
  • Unterstützung bei der Organisation der Abfallentsorgung (rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter am Betriebsstandort, Dokumentation der Abfallnachweise, Controlling der Entsorgungskosten etc.)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
  • Schulung der Mitarbeiter in Fragen der Abfallentsorgung
  • Controlling anlagenbezogener Umweltkennzahlen
  • Beratung zur Anlieferung und Lagerung von Betriebsstoffen
  • Schulung der Mitarbeiter:innen für Notfälle / Leckagefälle
  • Durchführung von Umwelt-Audits und Unterstützung des:der Auftraggebenden bei Umwelt-Zertifizierungen
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Externe Beauftragte für Umweltschutz und Abfallentsorgung ist.