Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für Personalberater:innen und Personalvermittler:innen

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Personalberater versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele.

Versicherte Risiken als Personalberater:in und Personalvermittler:in

  • Personalsuche/Personal-Recruitment (Headhunting), E-Recruiting, Personalauswahl und Vermittlung
  • Beratung, Unterstützung und Durchführung von Bewerbungsgesprächen, Eignungstests und Assessment-Centern (AC´s), Informationsveranstaltungen, Erstellung psychologischer Gutachten
  • Entwicklung und Gestaltung von Personal- und Stellenanzeigen sowie deren Schaltung in den Medien
  • Personalschulung, Personalentwicklung, Weiterbildung, Workshops, training on the job
  • Qualitäts- und Transferkontrolle (z. B. Mitarbeiterbefragungen, Coaching)
  • Personalwirtschaftliche Potential- und Kapazitätsanalyse
  • Evaluation z. B. von Managern und Führungskräften
  • Personalwirtschaftliche Unternehmensbewertungen
  • Personalmarketing, Organisations-Audits
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Personalberater:innen und Personalvermittler:innen ist.