Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa)

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa) versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

Versicherte Risiken für Fachkräfte für Arbeitssicherheit - FaSi/SiFa

Unterstützung und Beratung des Auftraggebers zu den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, insbesondere

  • Unterstützung und Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Unterstützung und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Unterstützung und Beratung bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, um festgestellte Mängel den Arbeitgeber:innen mitzuteilen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Mängeln
  • Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Mitarbeiter:innen bei der Arbeit ausgesetzt sind
  • Beratende Funktion bei der Organisation von Brandschutz, Evakuierungsmaßnahmen und Erster Hilfe
  • Mitwirkung bei der Schulung des Sicherheitsbeauftragten
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa) ist.