WhatsApp Sharing Button & Co: WhatsApp im Business rechtssicher verwenden

Weltweit nutzen eine Milliarde Menschen WhatsApp – und das täglich! Kein Zweifel, der Messaging-Dienst ist der King unter den Nachrichten-Apps. Doch nicht nur im privaten Bereich führt praktisch kein Weg mehr an ihm vorbei, auch für den Business-Einsatz wird WhatsApp immer beliebter. Ob Sharing-Button, Direktmarketing oder Abos, WhatsApp-Marketing nimmt zu. Aber wie sollte es anders sein: Auch hier lauern rechtliche Gefahren! Welche das sind und wie Sie sie umgehen, erfahren Sie hier. 

Update: Newsletter-Versand über WhatsApp ist nicht mehr erlaubt!

Seit dem 7. Dezember 2019 ist es vorbei mit dem Newsletter-Versand über WhatsApp, das hat der Messenger-Dienst in seinen AGB festgelegt. WhatsApp richte sich an Privatpersonen und sei ohnehin nie für den Massenversand von Newslettern konzipiert gewesen, teilte der Mutterkonzern Facebook mit. Achtung: Wer trotzdem noch Newsletter über WhatsApp verschickt, muss mit einer Sperrung des Accounts und Abmahnungen rechnen. Als Alternative verweist Facebook auf die WhatsApp Business App und die WhatsApp Business API, die es Unternehmen ermöglicht, mit ihren Kunden sicher über WhatsApp zu kommunizieren. Eine echte Alternative zum Newsletter-Versand ist dies jedoch nicht, denn über die Business Apps können zwar Nachrichten automatisiert beantwortet werden, aber einen massenhaften Newsletter-Versand ermöglichen sie – zumindest bislang – nicht.

Was in Sachen Marketing über WhatsApp noch möglich ist, können Sie hier nachlesen:

Der WhatsApp-Sharing-Button

Mit dem Sharing-Button können User interessante Artikel, Produkte oder Videos ganz einfach mit ihren privaten WhatsApp-Kontakten teilen. Da das anders als beispielsweise beim Facebook-Share-Button ganz privat geschieht und der geteilte Inhalt nicht auf einer öffentlichen Timeline erscheint, wird der WhatsApp-Sharing-Button immer beliebter. Doch nachdem Seitenbetreiber bereits abgemahnt wurden, weil sie den Facebook-Button auf ihrer Seite eingebunden hatten, stellt sich die Frage, was gibt es beim WhatsApp-Button zu beachten?

WhatsApp-Sharing-Button und Datenschutz

Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann Entwarnung gegeben werden. Denn durch den WhatsApp-Sharing-Button wird lediglich ein Hyperlink geteilt. Das bedeutet, wenn Nutzer eine Webseite aufrufen, auf der ein WhatsApp-Sharing-Button eingebunden ist, fließen noch keine Daten (zum Beispiel durch das Setzen von Cookies) an WhatsApp. Erst wenn der Nutzer den Button anklickt, um Inhalte mit einem Kontakt zu teilen, erfährt WhatsApp, von welcher Webseite der Nutzer kommt (sogenannte Referrer-Information). Das passiert jedoch bei jedem Link und liegt nicht in der Verantwortung des Seitenbetreibers.

Tracking

Probleme kann es erst geben, wenn Trackingtools eingesetzt werden. Denn durch das reine Einbinden des WhatsApp-Sharing-Buttons auf einer Website erhält der Websitebetreiber noch keine Daten, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Deshalb integrieren viele Seitenbetreiber eigene Trackingfunktionen. Das ist ok, solange sie damit nur anonyme Daten erhalten, zum Beispiel wie oft der Button geklickt wird. Sobald jedoch Daten zum Nutzerverhalten erfasst werden können, muss der Nutzer auf den Einsatz von Trackingtools hingewiesen werden.

Spam-Alarm durch WhatsApp-Marketing?

Wenn Nutzer einen Artikel oder sonstige Inhalte über den WhatsApp-Sharing-Button an ihre Freunde empfehlen, geschieht dies anders als bei Facebook über eine private Nachricht. Es ist aber bekannt, dass es verboten ist, Werbung zu versenden, ohne dass der Empfänger einwilligt. Ist der WhatsApp-Sharing-Button also unzulässige Werbung? Nein, sagen Rechtsexperten. Denn in dem Fall wird die „Werbung“ nicht von der Website direkt an den Empfänger gesendet, sondern ein Nutzer sendet sie über die eigene WhatsApp-App als private Nachricht. Der Nutzer erhält vom Websitebetreiber also nur eine komfortable Alternative zu „Copy & Paste“. Auch die Gefahr, dass Nutzer „zugespammt“ werden, besteht hier nicht, da Nutzer wohl eher sparsam und nur hochwertige Inhalte an ihre Freunde und Bekannten senden.

Direktmarketing und Nachrichten per WhatsApp

Auch für direkte Marketingmaßnahmen und Abos ist WhatsApp interessant. Zum Beispiel können Unternehmen direkt Nachrichten an ihre Kunden schicken. Doch was ist dabei erlaubt und was nicht?

Kein Double-Opt-In nötig

WhatsApp-Direktnachrichten sind mit dem E-Mail-Marketing vergleichbar. Daher ähneln sich die rechtlichen Regeln, die zu beachten sind. Bei WhatsApp-Nachrichten handelt es sich demnach um „elektronische Post“. Diese darf nur verschickt werden, wenn der User ausdrücklich zustimmt. Beim E-Mail-Marketing erfolgt diese Zustimmung durch das sogenannte Double-Opt-In. Das bedeutet, nach der Anmeldung zu einem Newsletter erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail mit einem Link. Erst wenn er auf diesen Link klickt und damit die Anmeldung bestätigt, erhält er den Newsletter per Mail.

Dieses Verfahren ist bei WhatsApp-Nachrichten aber nicht nötig. Denn ohne dass ein User das Unternehmen zu seinen Kontakten hinzufügt, kann dieses ihm auch keine Nachrichten schicken. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Nutzer auch wirklich Nachrichten von jemandem erhalten will, wenn er diesen zu seinen privaten Kontakten aktiv hinzufügt.

Achtung

Wie oben im Update erwähnt, dürfen Newsletter seit 7. Dezember 2019 nicht mehr per WhatsApp verschickt werden. Andere Benachrichtigungen, zum Beispiel zu einer Bestellung, oder Kundensupport per WhatsApp sind jedoch weiterhin erlaubt. Mit der WhatsApp Business App für Kleinunternehmer können Sie mithilfe von Tools Nachrichten automatisieren, sortieren und beantworten.

Nutzer über die Art der WhatsApp-Nachrichten informieren

Trotzdem gibt es beim Einsatz von WhatsApp-Nachrichten im Business etwas zu beachten. Denn eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn Nutzer sie bewusst erteilen. Das heißt der Nutzer muss wissen, welche Art von Nachrichten ihn erwarten, wenn er sie abonniert. Daher müssen Werbetreibende auf ihrer Anmeldeseite über den Inhalt der WhatsApp-Nachrichten, die sie verschicken wollen, informieren. Diese Beschreibung sollte so konkret wie möglich sein und Beispiele enthalten. Zum Beispiel: Bestellbenachrichtigung, Status Ihrer Bestellung, Ihre Supportanfrage etc. Außerdem sollte ein Hinweis enthalten sein, wie oft Nachrichten verschickt werden.

WhatsApp Marketing: Hinweis zur Abmeldung

Außerdem muss der Empfänger der Nachrichten darüber informiert werden, dass und wie er sich von dem Dienst wieder abmelden kann. Das kann über zwei Wege erfolgen:

Berufshaftpflicht wählen, die mit der Zeit geht

Auch wenn sowohl der WhatsApp-Sharing-Button als auch weitere WhatsApp-Marketing-Maßnahmen eher unproblematisch sind, sollten ein paar Regeln beachtet werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Zudem können, wie mit dem Newsletter-Versand bereits geschehen, zukünftig doch noch schärfere Regeln für „WhatsApp im Business“ auf uns zukommen.

Mit den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.at sind Sie zeitgemäß abgesichert, wenn beispielsweise versehentlich gegen Datenschutzregeln verstoßen wird. In diesem Fall prüft der Versicherer durch den integrierten passiven Rechtsschutz auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist und übernimmt eine eventuelle Schadenersatzzahlung.