Berufshaftpflichtversicherung: Was ist versichert?

Wer Selbständig ist, ist für seine berufliche Zukunft oder auch die seines Unternehmens selbst verantwortlich. Dazu gehört auch eine gründliche Risikoanalyse, die sicherstellt, dass das Business auch bei Fehlern geschützt ist. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Baustein im Risikomanagement eines:einer jeden Selbständigen. Doch welche Risiken sind in einer Berufshaftpflichtversicherung tatsächlich abgesichert? 

Berufshaftpflichtversicherung: Was ist abgesichert?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Selbständige und Unternehmen, wenn sie jemanden anderen durch ihre Arbeit schädigen und dieser deshalb Schadenersatz fordert. Juristisch ist hier von einem „Dritten“, der Schadenersatz fordert die Rede.

Eine Berufshaftpflichtversicherung funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie eine private Haftpflichtversicherung.

Zum leichteren Verständnis ein Beispiel aus dem Privatbereich:

Sie kippen ein Glas Wasser über das Handy des Nachbars. Sie melden es Ihrer Haftpflicht, diese ersetzt das kaputte Handy Ihres Nachbars. Hätten Sie jedoch Ihr eigenes Handy erwischt, würde die Haftpflichtversicherung nicht bezahlen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen bei jemand anderem verursachen, aber keine Schäden, die Sie bei sich selbst verursachen. Damit können Selbständige das Risiko einer teuren Schadenersatzforderung kalkulierbar machen.

Welche Schäden übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung?

Beim Blick auf die Berufshaftpflichtversicherung ist wichtig zu wissen, dass es sich dabei um keinen stehenden Begriff handelt. Das bedeutet, dass je nach Anbieter und Produkt die eingeschlossenen Schäden variieren. Eine Übersicht über die Schäden, die klassischerweise von Berufshaftpflichtversicherungen abgesichert sind:

Personenschaden (inkl. finanzieller Folgeschäden):

Wie der Name schon vermuten lässt, geht es hier um einen Menschen, der verletzt wurde oder im schlimmsten Fall ums Leben gekommen ist und daraus resultierende Folgeschäden.

Ein Beispiel: Ein:e IT-Spezialist:in soll bei Kundschaft vor Ort ein Problem beheben, dazu öffnet er:sie den Kabelschacht im Fußboden und geht in die Mittagspause, ohne das Loch zu sichern. Der Kunde oder die Kundin stolpert in das ungesicherte Loch im Fußboden und bricht sich ein Bein (Personenschaden). Der Kunde oder die Kundin hat dadurch, dass er:sie ins Krankenaus muss und nicht arbeiten kann, einen Verdienstausfall, darüber hinaus verpasst er:sie durch den Arbeitsausfall eine wichtige Deadline, was ebenfalls einen finanziellen Schaden verursacht (Folgeschäden). Für all diese Kosten und Schäden muss nun der:die IT-Spezialist:in Schadenersatz bezahlen. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung - in der Regel durch den integrierten Betriebshaftpflichtbaustein - übernimmt diese Zahlungen.

Sachschaden (inkl. finanzieller Folgeschäden):

Auch hier ist der Name Programm, bei einem Sachschaden wird ein Gegenstand physisch zerstört oder beschädigt. Der Schaden selbst und mögliche Folgeschäden daraus werden als Sachschaden bezeichnet.

Ein Beispiel: Ein:e Grafiker:in soll für einen Messestand die Beklebung designen. Sein:ihr Full-Service-Angebot umfasst auch das Aufbringen des Werkes am Messestand. Bei der Beklebung des Standes zerstört der:die Grafiker:in durch ein Versehen die komplette Rückwand des Standes (Sachschaden). Dieser ist zur anstehenden Messe nicht zu gebrauchen. Der Kunde oder die Kundin muss einen Ersatz-Stand organisieren und möchte die Kosten für die Reparatur des Standes (Sachschaden) sowie die Miete des Ersatzstandes (Sachfolgeschaden) von dem:der Grafiker:in ersetzt haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.

Echter Vermögensschaden:

Ein echter Vermögensschaden passiert vereinfacht gesagt, wenn etwas geschädigt oder zerstört wird, das man nicht anfassen kann. Ein Beispiel: Ein:e Programmierer:in verursacht einen Serverausfall, weshalb ein Pflegedienst nicht mehr auf seine Software zuggreifen kann (ein echter exali Fall). Die Personal- und Patientenverwaltung muss in mühsamer Handarbeit erledigt werden, was den Pflegedienst mehrere Tage ins Chaos stürzt. Die Wiederherstellungskosten des Systems und die Mehrkosten durch Überstunden der Mitarbeiter:innen muss am Ende der:die Programmierer:in bezahlen. Solche Kosten (in diesem Beispiel 35.000 Euro) übernimmt eine gute Berufshaftpflichtversicherung die auch echte Vermögensschäden abdeckt. Meist beinhaltet die Berufshaftpflicht dann einen so genannten Vermögensschadenhaftpflichtbaustein bzw. weine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Was muss eine gute Berufshaftpflichtversicherung absichern?

Bei der Wahl einer Berufshaftpflichtversicherung muss der:die Selbständige zuerst seine:ihre eigenen Risiken ermitteln. Als IT-Experte oder IT-Expertin zum Beispiel ist die Wahrscheinlichkeit, einen echten Vermögensschaden zu verursachen, deutlich höher als das Risiko, einen Personenschaden zu verursachen. Deshalb sollte er:sie unbedingt darauf achten, dass die gewählte Berufshaftpflichtversicherung diese echten Vermögensschäden absichert. Wir haben bei exali über 500 Schäden der vergangenen Jahre ausgewertet, dabei waren 93 Prozent der entstandenen Schäden Vermögensschäden, gerademal sieben Prozent Sachschäden und null Prozent Personenschäden. Daher beinhalten alle Berufshaftpflichtversicherungen bei exali.at eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wenn die Berufshaftpflichtversicherung noch mehr leistet

Gute Berufshaftpflichtanbieter ermöglichen, dass die Basis-Absicherung (z. B. Vermögensschadenhaftpflichtbaustein, Büro- und Betriebshaftpflichtbaustein) durch individuelle Module erweitert werden kann. Auch, wenn die klassische Berufshaftpflichtversicherung, wie bereits beschrieben, Schäden bei anderen absichert (Fremdschaden genannt), passieren im Business auch  Fehler, die den:die Selbständige:n selbst schädigen (Eigenschaden genannt). In unserer Schadenauswertung waren dies beachtliche 34 Prozent der gemeldeten Schäden. Deshalb können über exali.at zum Beispiel durch die Leistungserweiterung Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung Hackerschäden an der eigenen IT versichert werden. Das unternehmerische Risiko, dass ein:e  Auftraggeber:in vom Projekt zurücktritt, lässt sich beispielsweise durch einen zusätzlichen RPC-Baustein in den Versicherungsumfang integrieren.