Berufshaftpflicht: Wann ist der beste Zeitpunkt, um an die Absicherung zu denken?
Haftungsrisiko: Von Anfang an dabei
Eine Berufshaftpflicht sollten Sie ab dem Zeitpunkt abschließen, ab dem Sie ein Haftungsrisiko haben, das bedeutet: Von dem Zeitpunkt an, von dem an Sie für berufliche Fehler verantwortlich gemacht werden können. Viele denken, dies beginnt mit den ersten Aufträgen. Das ist jedoch ein Irrtum: Denn bereits, wenn Sie mit Ihrer eigenen Website oder Webshop online gehen, entstehen Ihnen Risiken, zum Beispiel für eine Rechtsverletzung.
Auch wenn Sie Ihre ersten Aufträge von Freunden, Bekannten oder Menschen bekommen, mit denen Sie bereits zusammengearbeitet haben, sollten Sie eine Berufshaftpflicht abschließen. Denn dass die meisten Forderungen von Auftraggeber:innen kommen, ist falsch. Tatsächlich ist das größte Risiko für Selbständige und Freelancer:innen, eine Rechtsverletzung zu begehen. Laut einer internen exali-Studie sind dies rund 40 Prozent aller Schadenfälle.
In diesem Artikel haben wir Top 5 der Rechtsverletzungen für Sie zusammengefasst und wie Sie Ihr Business davor schützen können: Die 5 häufigsten Rechtsverletzungen und wie Sie diese vermeiden
Risiko Abmahnung: Nicht erst mit den ersten Aufträgen
Zu den Rechtsverletzungen gehört zum Beispiel ein fehlerhaftes Impressum, ein Fehler in der Datenschutzerklärung oder eine Urheberrechtsverletzung, weil Sie ein Bild auf Ihrer Homepage verwenden, für das Sie nicht die erforderlichen Rechte erworben haben. Und damit sind wir schon bei Ihrem Hauptrisiko: Ihre eigene Website. Und da diese von Anfang an zu Ihrem Business gehört, besteht für Sie auch von Anfang an das Risiko, abgemahnt zu werden.
Wie Sie Ihren Webauftritt rechtssicher machen, hat Rechtsanwalt Carsten Schröder uns im Interview in diesem Video erklärt:
Versicherungsbeginn und Schadenfall: Wann bin ich versichert?
Nicht nur im Hinblick auf Ihr Risiko sollte Ihre Berufshaftpflicht von Anfang an zu Ihrem Business gehören, sondern auch im Hinblick auf einen eventuellen Schadenfall. Denn wenn später ein Schaden auftritt, ist dieser natürlich nur versichert, wenn er auch in der versicherten Zeit entstanden ist.
Um zu verdeutlichen, wann ein Schaden aus versicherungsrechtlicher Sicht entstanden ist, betrachten wir die verschiedenen Theorien, die den Versicherungsfall in den Versicherungsbedingungen definieren.
Bildrechtsverletzung: Schadenereignistheorie
Bei Anwendung der Schadenereignistheorie ist für den Versicherungsfall das Schadenereignis maßgebend, also das Ereignis, das die Schädigung eines anderen unmittelbar herbeiführt. Und das ist im Fall einer Bildrechtsverletzung beispielsweise das Hochladen eines Bildes auf Ihre Website. Denn in dem Moment, in dem Sie ein Bild ohne die erforderlichen Rechte auf Ihre Website hochladen, begehen Sie den Urheberrechtsverstoß und schädigen die Urheberin beziehungsweise den Urheber (meist die/der Fotograf:in).
Nehmen wir nun an, Sie gehen mit Ihrer Website online, verzichten aber zunächst noch auf den Schutz einer Berufshaftpflicht. Nach einem Jahr läuft Ihr Business bereits gut und Sie haben einige Aufträge. Nun schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Wiederum ein halbes Jahr später erhalten Sie eine Abmahnung von der/dem Urheber:in des Bildes, das Sie von Beginn an auf Ihrer Homepage verwenden und melden diese bei Ihrem Versicherer. Dann wird Ihnen der Versicherer mitteilen, dass diese Bildrechtsverletzung nicht versichert ist. Denn das Schadenereignis, also der Moment, in dem Sie das Bild hochgeladen haben, war vor Versicherungsbeginn. Lediglich die Anspruchstellung der Urheberin oder des Urhebers lag im versicherten Zeitraum.
Wenn Sie beim Upload des Bildes die erforderliche Lizenz erworben haben und sich danach die Bedingungen ändern, ist die Bildrechtsverletzung natürlich versichert.
Die Schadenereignistheorie definiert bei exali zum Beispiel für die IT-Haftpflicht- oder Media-Haftpflicht-Versicherung, ab wann ein Schaden in den versicherten Zeitraum fällt.
Verstoßtheorie erklärt am Beispiel einer fehlerhaften Beratung
Neben der Schadenereignistheorie kann für den Eintritt des Schadenfalls auch die Verstoßtheorie angewendet werden. Der Verstoß ist dabei das berufliche Versehen, also jedes Tun oder Unterlassen, das die späteren Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Also beispielsweise eine fehlerhafte Beratung. Nehmen wir an, Sie gründen ein Consulting-Unternehmen und schließen erst einmal keine Berufshaftpflicht ab.
Sie beraten Ihre ersten Kundinnen und Kunden und nach einigen Monaten entscheiden Sie sich doch für eine Berufshaftpflicht. Ihre erste Kundin oder ihr erster Kunde hat jedoch aufgrund Ihrer Beratung eine Entscheidung getroffen, die sich erst nach zwei Jahren als falsch herausstellt (beispielsweise Subventionen beantragt, die nun zurückgezahlt werden müssen, weil die Kriterien für die Beantragung gar nicht erfüllt waren). Nun fordern sie den entstandenen Schaden von Ihnen zurück. Da Sie jedoch zum Zeitpunkt der Beratung, also zum Zeitpunkt des begangenen Verstoßes, nicht versichert waren, übernimmt der Versicherer die Schadenersatzzahlung nicht.
Die Verstoßtheorie definiert bei exali beispielsweise in der Consulting-Haftpflicht den Versicherungsfall.
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufshaftpflicht ist der Start Ihres Business, also der Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und Ihre Website online geht.
Kosten-Argument: Warum eine Berufshaftpflicht nicht zu teuer ist
Viele Gründer:innen scheuen sich aufgrund der Kosten, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Sie wollen erst einmal Umsatz machen und mit der Berufshaftpflicht warten, bis ihr Business auf sichereren Beinen steht. Aber wie kann ein Business auf sicheren Beinen stehen, wenn es für den Fall eines beruflichen Fehlers, einer Abmahnung oder Schadenersatzforderung nicht abgesichert ist?
Der Beitrag für eine Berufshaftpflicht bemisst sich immer nach Ihrem Vorjahresumsatz bzw. wenn Sie noch keinen Umsatz hatten, nach Ihrem zu erwartenden Umsatz. Das heißt, wenn Sie weniger Umsatz haben, zahlen Sie auch weniger für Ihre Berufshaftpflicht.
Sie haben bisher versäumt, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, wollen jetzt aber einen Zeitraum vor Versicherungsbeginn in Ihren Versicherungsschutz mit einbeziehen? Das geht! Je nach Dauer gegen einen bestimmten Einmalbetrag. Zwei Jahre rückwirkend kosten beispielsweise 240 Prozent des aktuellen Versicherungsbeitrags. Fragen zur Rückwärtsversicherung beantworten Ihnen gerne unsere Kundenbetreuer:innen unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
Als Gründer:in erhalten Sie bei exali außerdem in den ersten zwei Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf Ihren Beitrag. Gründer:innen und Start-ups können sich daher besonders günstig versichern. Die Media-Haftpflicht erhalten Sie bei exali beispielsweise ab rund 260 Euro netto pro Jahr, die Consulting-Haftpflicht ab 235 Euro, die Webshop-Versicherung ab 340 Euro und die IT-Versicherung ab 280 Euro. Zum Vergleich: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Onlinehandel kostet durchschnittlich circa 1.000 Euro, die Kosten für eine Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung inklusive Schadenersatz belaufen sich schnell auf 2.000 Euro.
Eine gute Zusammenfassung, was eine Berufshaftpflichtversicherung kostet, finden Sie auch in diesem Video:
Immer an Ihrer Seite: Die Berufshaftpflicht über exali.at
Eine Berufshaftpflicht sollte also von Beginn an zu Ihrem Business gehören. Kalkulieren Sie die Kosten dafür am besten bereits in Ihren Businessplan mit ein. Denn wenn Sie Ihr Unternehmen von Anfang an versichern, gibt es später im Schadenfall kein böses Erwachen. Für Gründer:innen gibt es zudem einen Nachlass von 15 Prozent in den ersten beiden Versicherungsjahren. Einfach den entsprechenden Haken im Online-Antrag setzen.
Sie können unsere Versicherungen alle in wenigen Minuten online abschließen und individuell auf Ihr Business anpassen.