Verkehrssicherungspflicht verletzt? Mülltonnen beschädigen PKWs

Einige Dinge haben Sie als Selbständige:r nur bedingt in der Hand. Fegt zum Beispiel ein Unwetter über Ihr Firmengelände, lässt unbefestigte Gegenstände aneinander krachen und sorgt für Schäden, ist das kaum Ihnen anzulasten, oder? So einfach ist die Sache leider nicht, wie dieser Schadenfall einmal mehr beweist.

Gemietete Räume – mehr Platz, mehr Verantwortung

Ist Ihr Unternehmen so stark gewachsen, dass Sie Büroräume anmieten müssen, um ausreichend Platz für Belegschaft und Ausstattung zu schaffen, ist das grundsätzlich erst einmal ein toller Meilenstein. Doch ein eigenes Unternehmensgebäude bringt auch neue Verantwortlichkeiten mit sich. Das erfuhr auch ein über exali versicherter Personaldienstleister, der ein Bürogebäude in einer Innenstadt angemietet hatte.

Als ein Unwetter in Form eines starken Sturms über die Stadt hereinbrach, blieb natürlich auch das Bürogebäude des Dienstleisters nicht verschont. Aufgrund der hohen Windstärken machten sich zwei Mülltonnen auf dem Gelände selbständig und krachten in zwei Autos, die in der Nähe parkten.

 

Verkehrssicherung bei Bürogebäuden

Doch wer war nun für den entstandenen Schaden verantwortlich? Schließlich waren alle Beteiligten dem Wetter hilflos ausgeliefert. Doch wie eingangs erwähnt, bringt das Mieten eines Gebäudes gewisse Verantwortlichkeiten mit sich. Besonders relevant in unserem Fall ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die Vermieter:innen vertraglich zumindest teilweise an ihre Mieter:innen übertragen können.

Sie bestimmt, dass Grundstückseigentümer:innen verpflichtet sind, regelmäßig ihr Grundstück und die dazugehörige Fahr- und Fußwege auf Sicherheit zu prüfen. Teil dieser Pflicht ist auch die Sicherung des Grundstücks bei besonderen Wetterlagen – wie zum Beispiel bei einem starken Sturm. Der Personaldienstleister hätte die Mülltonnen so unterbringen oder fixieren müssen, dass sie auch bei hoher Windstärke keine Gefahr für die Umgebung darstellen.

Im Zusammenhang mit Unfällen, die vermeidbar gewesen wären und dennoch zu einem Schaden führten, fällt auch immer wieder der Begriff „Fahrlässigkeit“. Was damit gemeint ist, was der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist und wie sich das auf die Versicherungsbedingungen einer Berufshaftpflicht auswirken kann, fasst folgender Artikel zusammen: Fahrlässigkeit: Das sichert die Berufshaftpflicht ab.

Ihr Business in guten Händen – bei jedem Schadenfall

Dieser Schadenfall ist der beste Beweis: Auch wenn Sie absolut fehlerfrei arbeiten, sind Sie nie vollständig vor Schadenersatzansprüchen Dritter geschützt. Denn diese können auch in Fällen entstehen, die erst einmal überhaupt nichts mit Ihrer Tätigkeit zu tun haben, zum Beispiel bei Personen- oder Sachschäden.

Auch in solchen Fällen sind Sie mit der Berufshaftpflichtversicherung über exali zuverlässig geschützt. Fügen Sie Dritten einen Vermögens-, Personen- oder Sachschaden zu, trägt der Versicherer nach eingehender Prüfung die Kosten. Erweisen sich die an Sie gestellten Ansprüche als haltlos, wehrt der Versicherer diese in Ihrem Namen ab.

Sie wollen noch genauer wissen, welche Schäden eine Berufshaftpflichtversicherung über exali abdeckt? Unser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter. Sie erreichen unsere Expertinnen und Experten unter 0 821 80 99 46-0 von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr (CET). Alternativ nutzen Sie gern unser Kontaktformular.

Auch bei Fahrlässigkeit abgesichert

Der Dienstleister meldete den Schaden schließlich der exali Kundenbetreuung. Dort wurde der Fall sorgfältig geprüft und dann an den Versicherer weitergeleitet. Dieser beglich den Schaden von rund 5.500 Euro. Doch wie war es nun möglich, dass der Versicherer die Schadensumme übernahm, obwohl der Personaldienstleister seine Verkehrssicherungspflicht offenbar fahrlässig verletzt hatte? Die Antwort geben die exali Versicherungsbedingungen:

„Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen der Unterhaltung eines Betriebes, insbesondere wegen der Nutzung von […] Gebäuden oder Räumlichkeiten der Versicherten als Eigentümer (oder) Mieter […]. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die den Versicherten in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).“

Bei exali sind also Schäden aus leichter und grober Fahrlässigkeit mitversichert – und zwar sowohl bei Vermögens- als auch bei Sach-, Personen- und daraus resultierenden Folgeschäden. Möglich macht das die bereits im Basisschutz erhaltene Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflicht. Letztere greift bei Sachschäden im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit. So sind Sie bei Fehlern rundum abgesichert – sogar, wenn die nicht unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.