5 Risiken, die freiberufliche Texter:innen kennen sollten
Artikelübersicht:
Risiko 1: Urheberrechtsverletzung
ChatGPT und Co: Schreiben mit KI-Tools
Risiko 4: Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht
Risiken absichern mit der Media-Haftpflicht
Risiko 1: Urheberrechtsverletzung
Eigentlich selbstverständlich: Achten Sie beim Erstellen Ihrer Texte – egal ob es sich um einen journalistischen Artikel, eine Produktbeschreibung oder einen Social-Media-Post handelt – immer darauf, dass Sie keine Formulierungen von anderen Texten übernehmen. Denn ebenso wie Bild-, Video- oder Toninhalte sind auch Texte urheberrechtlich geschützt. Wer also Textpassagen von anderen Autor:innen ohne Kennzeichnung übernimmt, riskiert eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes.
Richtig zitieren
Etwas anderes ist es, wenn Sie andere Texte oder die Aussagen von anderen Personen zitieren. Hierbei ist allerdings wichtig, dass Sie sowohl die Urheber:innen des zitierten Textes beziehungsweise die zitierten Personen nennen, als auch die Quelle (beispielsweise ein Interview, eine Pressemitteilung, ein Post auf einem sozialen Netzwerk oder ein Video auf Youtube) und den Kontext, in dem die zitierte Passage entstanden ist.
Was Sie beim Thema Zitate beachten müssen haben wir auch in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Zitatrecht: So zitieren Sie andere Werke korrekt
Duplicate Content
Neben dem Risiko einer Urheberrechtsverletzung ist es zudem so, dass Suchmaschinen wie Google sogenannten „duplicate content“ – also gedoppelte Inhalte abstrafen. Wenn Texte auf Webseiten oder Artikel in Online-Magazinen zu viele gleiche Inhalte besitzen, wirkt sich das negativ auf das SEO-Ranking der Webseiten aus. So riskieren Sie neben einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts auch Ärger mit Ihren Auftraggeber:innen.
Risiko 2: Fake Facts
Nicht ohne Nachweis – einer der wichtigsten Grundsätze für Journalist:innen. Wer Unwahrheiten verbreitet, riskiert im schlimmsten Fall eine Anzeige. Wichtig ist deshalb, dass Sie Ihre Quellen stets auf Wahrheitsgehalt, aber auch auf Kompetenz und Fachwissen zu prüfen. So hat etwa die Aussage einer:s Wissenschaftler:in im jeweiligen Fachgebiet sicher mehr Aussagekraft als der Kommentar von Politiker:innen oder berühmten Persönlichkeiten aus der Entertainment-Branche. Wichtig ist aber auch Repräsentativität, gerade wenn es um ausgewertete Umfragen oder Studien geht. Um den Wahrheitsgehalt Ihrer Texte – gerade bei journalistischen Werken oder Blog-Artikeln – überprüfbar zu machen, sollten Sie auch immer die genutzten Quellen angeben, am besten über Verlinkungen.
Wer als Blogger:in tätig ist - egal ob in Form von Texten, Videos oder auch Podcasts – hat ebenfalls einige Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel: Risiken für Blogger:innen
Natürlich kann es bei aller Richtigkeit Ihrer Quellen dennoch passieren, dass Personen oder Unternehmen mit Ihrer Berichterstattung nicht einverstanden sind und Sie verklagen. Das Phänomen, gegen Journalist:innen gerichtlich vorzugehen, um die Veröffentlichung kontroverser Inhalte zu unterdrücken, ist mittlerweile leider so verbreitet, dass es schon einen eigenen Namen hat: SLAPP - Strategic Lawsuits against Public Participation –oder auf Deutsch: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung.
Risiko SLAPP-Klagen
Der Begriff „SLAPP“ ist angelehnt an das englische Wort „slap“, zu Deutsch „ohrfeigen“ – dahinter steckt die Strategie, Journalist:innen oder auch Aktivist:innen durch Klagen und Gerichtsverfahren an der Publikation oder der Äußerung von Themen, die von öffentlichem Interesse sind, zu hindern. Diese Taktik wird besonders in der Politik oder von Unternehmen angewandt, um negative Berichterstattung zu unterdrücken. Jüngste Beispiele für SLAPP-Klagen sind etwa:
- 2021 forderte der österreichische Ölkonzern OMV 130.000 Euro Schadenersatz von der Rechercheplattform Dossier wegen der Berichterstattung über den Borealis-Deal.
- 2020 verklagte die maltesische Satabank den bulgarischen Blogger Manuel Delia, der in einem seiner Artikelüber Geldwäsche bei der Bank berichtet hatte.
- 2019 verklagte PayPal Deutschland die Aktivistengruppe SumofUs, nachdem diese vor dem deutschen Headquarter in Berlin protestiert hatten, um eine Sperrung des PayPal-Kontos der Neo-Nazigruppe Pro Chemnitz zu erreichen.
Anti-SLAPP-Richtlinie der EU Kommission
Die EU-Kommission hat mittlerweile auf den Anstieg der SLAPP-Klagen mit dem Entwurf einer Anti-SLAPP-Richtlinie reagiert. Diese sieht unter anderem Folgendes vor:
Vorzeitige Einstellung von offenkundig unbegründeten Gerichtsverfahren
Gerichte sollen künftig im Falle eines offenkundig unberechtigten Verfahrens dieses frühzeitig abweisen können – es obliegt in diesem Fall dann den Kläger:innen, eine Begründung nachzuweisen.
Verfahrenskosten
Kläger:innen müssen die Verfahrenskosten – inklusive der Anwaltskosten der Beklagten – übernehmen, wenn ein Fall als missbräuchlich abgewiesen wird.
Schadenersatz
Betroffenen einer SLAPP-Klage steht eine volle Entschädigung für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu.
Sanktionen gegen Kläger:innen
Zur Abschreckung können Gerichte Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die missbräuchliche Verfahren vor Gericht bringen.
Schutz gegen Urteile aus einem Drittland
Die EU-Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Anerkennung eines Urteils aus einem Drittland (zum Beispiel den USA) gegen eine im Mitgliedstaat lebende Person abzulehnen, wenn diese nach den Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats offenkundig unbegründet oder missbräuchlich wäre. Die geschädigte Person kann außerdem im Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes eine Entschädigung für den Schaden und die Kosten beantragen.
Die Anti-SLAPP-Richtlinie wurde im April 2022 eingereicht und muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat verhandelt und angenommen werden. Sobald es hier neue Entwicklungen gibt, werden wir darüber berichten.
ChatGPT und Co: Schreiben mit KI-Tools
Spätestens seit der Veröffentlichung des Chatbots ChatGPT im November 2022 ist das Thema KI-generierter Content in aller Munde. Texte einfach von einer KI erstellen lassen und damit wertvolle Zeit sparen - das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und das ist es auch. Die Praxis mit dem Chatbot zeigt, dass dem Einsatz von KI für Recherche und Texterstellung trotz häufig überraschend guter Ergebnisse durchaus Grenzen gesetzt sind. So kann die KI eine Produktbeschreibung meist problemlos formulieren, bei längeren und komplexeren Texten besteht jedoch auch die Gefahr von sachlichen Fehlern.
Sam Altman, der CEO von Open AI, nennt dieses Phänomen „halluzinieren von ChatGPT“. Da die KI sehr vereinfacht gesprochen auf der Berechnung von Wahrscheinlichkeiten basiert, kann es passieren, dass sie einfach eine wahrscheinliche Antwort „erfindet“, die jedoch nicht den Fakten entspricht. Sofern ein derartig generierter Text ohne weiterer Faktencheck veröffentlicht wird, kann dies natürlich zu unangenehmen Konsequenzen führen. Daher wird der Beruf der Texter:innens sicherlich auch nicht so schnell aussterben wie dies in den Medien mancherorts kolportiert wird.
KI kann nicht den kreativen Prozess ersetzen
Den kreativen Prozess hinter einem Artikel - von der Idee über die Recherche und den Aufbau, gegebenenfalls auch das Einbringen der eigenen Meinung oder Einordnung - kann derzeit (Stand April 2023) keines der verfügbaren Tools eigenständig und fehlerfrei übernehmen. Aber: ChatGPT und andere Anwendungen können durchaus als sehr hilfreiche Tools für die Texterstellung und Effektivitätssteigerung verwendet werden. Dabei muss aber stets berücksichtigt werden, dass Auftraggeber:innen einen rechtlich unbedenklichen Text (kein duplicate content, fachlich richtig, keine unerlaubten Zitate etc.) erwarten dürfen. Nach aktuellem rechtlichen Stand gehen mögliche Fehler von KI generierten Texten zu Lasten der freien Texter:innen
KI-gestützte Texte und die Frage nach dem Urheberrecht
Schwierig wird es, wenn Sie den Großteil Ihrer Texte von einer KI erzeugen lassen. Wenn Sie solche Texte erstellen wollen, sollten Sie dies ausdrücklich mit Ihren Auftraggeber:innen abklären. Denn: Bei KI-basierten Inhalten ist die Frage des Urheberrechts derzeit schwierig zu beantworten. Grundsätzlich gelten nur persönliche geistige Schöpfungen als urheberrechtlich schutzwürdig - und genau diese menschliche Schöpfungskraft fehlt einer KI. Somit erhalten Ihre Kundinnen und Kunden auch keinen „unique content“, der durch Sie als Urheber:in geschützt ist. Denn die Kernfrage ist: Sind Sie als Nutzer:in der Schöpfer eines KI-basierten Inhalts oder ist es der Chatbot selbst? Bisher tendieren Jurist:innen in ihrer rechtlichen Einordnung dazu, dass diese Texte nach europäischem Recht keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Mehr zum Thema ChatGPT und Urheberrecht haben wir auch in diesem Artikel ausführlich zusammengefasst: ChatGPT: Verletzen KI-basierte Texte das Urheberrecht?
Der AI Act zur Regulierung von KI-Tools
Wie bei fast jeder neuen und disruptiven Technologie entstehen erst einmal viele rechtliche Grauzonen, die im Sinne von Unternehmen, Verwender:innen und Verbraucher:innen reguliert werden müssen. Im Europäischen Parlament wird derzeit der AI Act diskutiert. Dabei handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der verbindliche Regeln für künstliche Intelligenz schaffen soll. KI-Tools sollen demnach in drei Risikokategorien eingeteilt werden - je nach Einstufung gäbe es dann entsprechend strenge Vorschriften, die für die jeweiligen Betreiber:innen gelten. Der aktuelle Entwurf des AI Acts könnte allerdings das Aus für Tools wie ChatGPT bedeuten, denn: KI-generierte Inhalte, bei denen fälschlicherweise angenommen werden könnte, dass sie von Menschen erstellt wurden, fallen nach dem Gesetzesentwurf in die Kategorie Hochrisiko. Wir werden Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Risiko 3: Verpasste Deadlines
Freiberufliche Texter:innen haben meistens vertraglich festgelegte Deadlines, an denen die Texte fertiggestellt sein müssen. Je nach Projekt entstehen bei Nichteinhaltung dieser Fristen für Auftraggeber:innen zusätzliche Kosten wie beispielsweise verzögerte Drucktermine, verspätete Auslieferungszeiten oder auch nicht eingehaltene Veröffentlichungsfristen (so kann sich etwa der Launch einer Webseite verzögern, wenn die Texte dafür fehlen). Diese Kosten können Ihre Auftraggeber:innen im Anschluss in Form von Schadenersatz von Ihnen zurückfordern. Ebenfalls kann es passieren, dass Ihre Kundinnen und Kunden vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz für die Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung verlangen.
Vertragliche Haftung absichern
Die vertragliche Haftung bezieht sich auf die vertraglichen Vereinbarungen und Leistungszusagen zwischen zwei Parteien (zum Beispiel Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in). Ist die Leistungspflicht nicht erfüllt (also zum Beispiel der Text nicht erstellt) oder schuldhaft verzögert (wenn Sie etwa die Deadline verpassen), entsteht ein Schadenersatzanspruch.
Auch bei einer Schlechterfüllung oder Schlechtleistung (wenn beispielsweise Ihr Text vorliegt, aber zuvor besprochene Punkte fehlerhaft sind oder komplett fehlen), dann können Ihre Auftraggeber:innen Schadenersatz von Ihnen verlangen. Die gute Nachricht: Ansprüche auf Basis er vertraglichen Haftung sind über die Media-Haftpflicht von exali umfassend abgesichert.
Risiko 4: Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht
Wer als freiberufliche:r Texter:in tätig ist, arbeitet oft mit verschiedenen Auftraggeber:innen zusammen und erhält nicht selten auch einen Einblick in noch unveröffentlichte Informationen der Unternehmen. Wer solche Informationen versehentlich preisgibt oder vorab veröffentlicht – etwa in einem zu früh geplanten Artikel oder Social-Media-Post – verletzt die Geheimhaltungspflicht und muss im schlimmsten Fall mit einer hohen Schadenersatzforderung rechnen.
Was passieren kann, wenn Journalist:innen das Embargo einer Mitteilung übersehen und eine Nachricht zu früh veröffentlichen, zeigt dieses Beispiel eines Ulmer Journalisten sehr gut: Redakteur übersieht Sperrfrist – Stadt verliert Millionen-Zuschuss
Risiko 5: Nutzungsrechte
Wer einen Text für Auftraggeber:innen erstellt – egal ob es sich um Einzeltexte oder ein komplettes Buch handelt – muss zuvor vertraglich die Nutzungsbedingungen für das Schriftstück festhalten. Grundsächlich können Sie als Urheber:in selbst entscheiden ob und welchem Umfang Sie Dritten das Nutzungsrecht an Ihrem Werk einräumen. Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn Auftraggeber:innen Ihre Werke nur in Teilen oder als Basis für einen selbst verfassten Text nutzen wollen, wie beispielsweise beim akademischen Ghostwriting.
Akademisches Ghostwriting ist zwar generell legal, doch wenn von Fremden erstellte akademische Arbeiten als die eigenen eingereicht werden, kann das nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch Sanktionen wie Bußgelder oder die Exmatrikulation durch die Universitäten nach sich ziehen. Deshalb: Legen Sie unbedingt vorab fest, in welchem Umfang Ihre Texte verwendet werden dürfen. So ist es im akademischen Ghostwriting etwa üblich, dass vertraglich festgelegt ist, dass die Texte nur als Inspirationsgrundlage gelten und nicht eins zu eins übernommen werden dürfen.
Mehr zum Thema Ghostwriting, möglichen rechtlichen Folgen und wie Sie sich absichern können, finden Sie in folgendem Artikel: Ghostwriting: Haftung, Rechtslage und ein echter Schadenfall
Risiken absichern mit der Media-Haftpflicht
Egal ob Sie selbständig als (Werbe-)Texter:in, Journalist:in, Blogger:in oder Ghostwriter:in tätig sind: Alle der fünf oben genannten Risiken können Sie betreffen und im schlimmsten Fall lange und aufwändige Gerichtsverfahren, sowie teure Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Damit Sie ein kleiner Fehler nicht die freiberufliche Existenz kostet, ist gute Absicherung auch beim Einsatz von KI-Tools sehr wichtig. Hier ist die Media-Haftpflicht über exali mit ihrem umfassenden Schutz für den Kreativ- und Medienbereich an Ihrer Seite.
Im Falle einer Abmahnung oder einer Schadenersatzforderung prüft der Versicherer zunächst auf eigene Kosten, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden anschließend in Ihrem Namen abgewehrt – berechtigte Forderungen gegebenenfalls angepasst (beispielsweise eine Unterlassungserklärung) und ausgezahlt.