Achtung Abmahnung: 10.000 Euro für Fehler im Werbepost

Die Abmahnung gehört zu einem der größten Aufreger im digitalen Business. Kommt dann noch ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinzu, kann es richtig teuer werden. Unsere zwei echten exali-Schadenfälle zeigen, dass schon kleine Fehler ein Unternehmen ins Visier von abmahnwütigen Interessenverbänden rücken können, und warum ein SUV und eine Bratwurst zu einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro führten.

SUV ohne Verbrauchswerte: Autohaus abgemahnt

Glänzende Karosserien, kraftvolle Motoren, jede Menge PS und stimmungsvolle Aufnahmen: Soziale Netzwerke sind der ideale Platz, um mit viel Emotion die neuesten Automodelle zu bewerben. Diese Chance wollte sich auch das Autohaus aus unserem ersten Fall nicht entgehen lassen. Schon in der Vergangenheit hatte das Unternehmen eine Werbeagentur beauftragt, einen Facebook-Post für ein neues Fahrzeugmodell zu erstellen.

Darin wurde der neue SUV mit Modellbezeichnung und Leistungsdaten (PS- und Kilowatt-Angabe) beworben. Und genau hieran störte sich ein Umweltverband und mahnte das Autohaus aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes ab.

Die Begründung? Gemäß § 5 Pkw-EnVKV (deutsche Gesetzgebung) müssen in einer Werbeanzeige für ein konkretes Automodell (Neuwagen, Vorführwagen und Tageszulassungen) auch Angaben über den Kraftstoffverbrauch (in l/100km) und über die CO2-Emissionen (in g/km) sowie ein Hinweis auf den Leitfaden für Verbrauch und Emission gemacht werden. Diese Angaben fehlten in der Facebook-Anzeige.

Schließlich gab das Autohaus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in der es sich verpflichtete, in Zukunft diese Angaben zu jedem seiner Posts hinzuzufügen.

Die Unterlassungserklärung aus dem früheren Fall wurde nun der neuen Werbeagentur des Autohauses, die über exali versichert ist, zum Verhängnis. Diese sollte den neuen SUV der Hausmarke auf Facebook bewerben. Dabei wiederholte die Agentur das Versäumnis ihres Vorgängers und vergaß erneut wichtige Verbrauchsdaten. Den Fehler hat der Umweltverband direkt bemerkt und forderte nun die in der Unterlassungserklärung vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro von dem Autohaus.

Weil der Facebook-Post aber von der Werbeagentur (dem exali-Versicherungsnehmer) erstellt wurde, nahm das Autohaus die Agentur für den Schaden in Regress und forderte die 6.000 Euro zurück, denn die Agentur hätte die Anzeige vor der Veröffentlichung überprüfen und gegebenenfalls fehlende Angaben ergänzen müssen.

Was kostet die Bratwurst? Abmahnung für fehlenden Grundpreis

In unserem zweiten echten Schadenfall geht es ebenfalls um eine fehlerhafte Anzeige. Ein Onlinehändler für Fleischwaren verkauft über eBay Bratwürste. Das Verkaufsprofil ließ der Fleischwarenhändler von einer Werbeagentur betreuen. Weil in dem Inserat der Grundpreis dafür fehlte, erhielt der Händler eine Abmahnung des Interessenverbands IDO, der für seine massenhaften Abmahnungen bekannt ist.

Der Händler bezahlte die Abmahnkosten und unterschrieb eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe von 4.000 Euro zu bezahlen. Seinen Auftritt auf eBay wollte der Händler nun in die Hände einer anderen Agentur legen und beauftragte den exali-Kunden damit, das Inserat rechtskonform zu überarbeiten und zusätzlich auf Google eine Shoppinganzeige dazu zu erstellen. Die Werbeagentur ergänzte den fehlenden Grundpreis im eBay-Inserat und schaltet die entsprechende Anzeige auf Google.

Hierbei passierte der Agentur allerdings ein fataler Fehler. Denn in der Google-Shopping-Anzeige fehlte ebenfalls der Grundpreis für die Bratwürste. Und schon reagierte der Interessenverband IDO und forderte die vereinbarte Vertragsstrafe von 4.000 Euro. Auch in diesem Fall nahm der Onlinehändler die Agentur aufgrund der fehlerhaften Leistung in Regress und forderte den Betrag als Schadenersatz zurück.

Vorsicht bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen

Jede Abmahnung beinhaltet auch eine sogenannte Unterlassungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich gegenüber dem Abmahner, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Verstoßen Sie gegen die Bedingungen der Unterlassungserklärung, müssen Sie die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen.

Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, geben Sie zu, dass Sie die Rechtsverletzung begangen haben, die Ihnen vorgeworfen wird. Gleichzeitig versichern Sie, dass Sie diese in Zukunft nicht mehr begehen werden. Deshalb sollten Sie niemals eine Unterlassungserklärung voreilig unterschreiben und diese immer vorab von einem Fachanwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Der Abmahner wird immer versuchen, die Unterlassungserklärung so weit wie möglich zu fassen. Für Sie wird es somit schwieriger, die Bedingungen einzuhalten, und das Risiko steigt, dass Sie trotz aller Vorsicht gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Damit Sie im Ernstfall richtig handeln, gibt es hier weitere Informationen zur Unterlassungserklärung.

Ein fehlender Versicherungsschutz ist teurer als fehlende Angaben in der Werbung

Die beiden Schadenfälle zeigen einmal mehr: Fehler im beruflichen Alltag sind schnell passiert. Ob bei Freelancern, Unternehmen oder Agenturen – schon kleine Unachtsamkeiten können zum finanziellen Risiko für das eigene Business werden. Glücklicherweise waren die Agenturen mit einer Media-Haftpflichtversicherung über exali abgesichert. In beiden Fällen hat der Versicherer die Schadenersatzforderungen übernommen.

Sie haben noch keine Berufshaftpflichtversicherung? Dann schützen Sie jetzt Ihre Agentur bei Schadenersatzansprüchen. Egal ob Markenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht, die Media-Haftpflicht ist immer an Ihrer Seite.

Sie haben Fragen zur richtigen Absicherung für Ihr Business? Dann rufen Sie uns an. Unsere Experten aus der Kundenbetreuung beraten Sie gerne, ganz ohne Warteschleife oder Callcenter.

 

© Jan Mörgenthaler – exali AG