Programmierfehler sorgt für 23.000 Euro Schaden – ein echter Schadenfall
Ärger durch fehlerhafte Software
Ein Programmierer war mit der Erstellung einer Individualsoftware für einen großen deutschen Sportverband beauftragt. Mit der Software wollte der Verband für die einzelnen angeschlossenen Vereine personalisierte Mitgliedsausweise erstellen – inklusive entsprechender Berechtigungen und dem Logo des jeweiligen Vereins. Der selbständige IT-Experte programmierte zunächst die Software und schloss dann eine IT-Haftpflicht über exali ab. Dieses kleine Detail wird gleich noch wichtig.
In den ersten drei Monaten (Dezember bis Februar) funktionierte die Ausweisproduktion scheinbar reibungslos, doch dann hagelte es plötzlich Beschwerden: Auf rund 30.000 Mitgliedsausweisen waren falsche Berechtigungen vermerkt, was dazu führte, dass die Inhaber:innen der Ausweise keinen Zugang zu den Sportstätten bekamen und sich natürlich wütend an ihren Verein wandten, der sich wiederum beim Sportverband beschwerte. Wie sich herausstellte, lag dem Fehler ein falsches Datumsfeld in der vom Programmierer entwickelten Kennzeichnungsroutine zugrunde.
Sportverein fordert 23.000 Euro Schadenersatz
Am Ende mussten die fehlerhaften Ausweise neu produziert und einzeln an die jeweiligen Vereine gesendet werden. Die Kosten dafür summierten sich rasch auf rund 23.000 Euro – ein Betrag, den der Sportverband im Anschluss von dem Programmierer zurückforderte. Der IT-Experte meldete den Schaden nun umgehend dem exali Kundenbetreuung, die diesen nach einer Begutachtung an den Versicherer weiterleitete. Abgeschlossen hatte der Programmierer die IT-Haftpflicht im Dezember – nach der Programmierung der Software und zu Beginn des „Rollouts“ der Ausweise an die Vereine.
Der Versicherer prüfte den Fall und zahlte die geltend gemachte Summe an den Sportverband – und dass, obwohl die Versicherung zu diesem Zeitpunkt erst zehn Wochen bestand. Möglich war das, weil die IT-Haftpflicht über exali in den Versicherungsbedingungen eine so genannte Vorumsatzdeckung beinhaltet.
Tipp: Dass ein kleiner Programmierfehler teure Wellen schlägt, passiert in der Praxis öfter als gedacht. Das zeigt auch dieser Schadenfall, bei dem ein IT-Dienstleister durch einen Tippfehler eine Marketing-Aktion ruinierte und satte 750.000 Euro Schadenersatz zahlen sollte: IT-Freelancer ruiniert Werbung
Wann gewährt die IT-Haftpflicht über exali Versicherungsschutz?
Im vorliegenden Fall lagen zwischen Versicherungsbeginn und Schadenfall nur zehn Wochen. Zudem wurde die Software selbst vor Beginn der Versicherung erstellt, das bedeutet: Den größten Teil seiner Dienstleistung hatte der Programmierer bereits vor Abschluss der IT-Haftpflicht erbracht. Daraus ergeben sich nun zwei grundsätzliche Fragen:
1.Ist der Schaden versichert, weil er während der Vertragslaufzeit eingetreten ist?
2.Ist der Schaden nicht versichert, weil die Programmierung der
Kennzeichnungsroutinge die zum Schaden führte, bereits vor Versicherungsbeginn
erfolgte?
Die Antwort liegt in der Frage, ob die Berufshaftpflichtversicherung eine Vorumsatzdeckung enthält oder nicht. Unter dem Begriff versteht man die Mitversicherung von Tätigkeiten oder Projekten im Versicherungsvertrag, die vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht begonnen oder auch bereits abgeschlossen sind.
Das Prinzip der Schadenereignistheorie
Die IT-Haftpflicht über exali definiert den versicherten Schadenfall nach dem Prinzip der „Schadenereignistheorie“, das bedeutet: Versicherungsschutz besteht für alle Schadenfälle, die im versicherten Zeitraum eingetreten sind, unabhängig davon, wann die Leistungen erbracht wurden. Da das Schadenereignis (konkret die mit den falschen Berechtigungen erstellten Mitgliedsausweise) in diesem Fall nach Abschluss der Berufshaftpflicht eingetreten war, bestand für den IT-Experten umfassender Versicherungsschutz, obwohl die Software vor Abschluss programmiert wurde.
Für diese Regelung gibt es nur zwei Ausnahmen:
- Für den gemeldeten Versicherungsfall besteht noch Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag.
- Der Versicherungsfall beruht auf Umständen, die den Versicherten oder einer mitversicherten Person bereits vor der Antragstellung der Berufshaftpflicht bekannt waren.
Letzteres hätte beispielsweise zugetroffen, wenn der IT-Experte in diesem Schadenfall die IT-Haftpflicht erst abgeschlossen hätte, nachdem der Fehler in der Software aufgefallen war.
Achtung bei Rechtsverletzungen!
Bitte beachten Sie, dass sich die Vorumsatzdeckung nicht auf Rechtsverletzungen erstreckt. Entwickeln Sie zum Beispiel eine Software, die im Sourcecode eine Urheberrechtsverletzung enthält und schließen Sie die IT-Haftpflicht erst nach dem „Go-Live“ des Projektes ab, ist eine spätere Abmahnung durch Urheber:innen nicht versichert. Warum - was ist in diesem Fall anders? Ganz einfach, in diesem Beispiel wurde die Software zwar genau wie im beschriebenen Schadenfall vor Abschluss erstellt, die Urheberrechtsverletzung im Sourcecode ist aber bereits das Schadenereignis (auch wenn diese viel später abgemahnt wird). Das Schadenereignis tritt also am Tag der Rechtsverletzung ein und setzt sich jeden Tag fort, bis der Code bereinigt ist. In diesem Fall ist das Schadenereignis also bereits vor Beginn der IT-Haftpflichtversicherung eingetreten und damit in der Regel nicht von der Vorumsatzversicherung gedeckt.
Die Versicherungsbedingungen von exali sehen jedoch auch hier eine Besserstellung vor: Rechtsverletzungen, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sind über eine Zusatzklausel zumindest für 6-12 Monate vor Versicherungsbeginn mitversichert, je nachdem, ob es sich bei dem versicherten Unternehmen bereits um ein etabliertes Unternehmen (6 Monate) oder um ein Startup (12 Monate) handelt.
Versicherungsschutz ohne Klauseln und Hintertürchen
Unsere klare Empfehlung ist es, die IT-Haftpflichtversicherung mit der Unternehmensgründung oder Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzuschließen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz von Beginn an ausgeschlossen. Aus unserer langjährigen Versicherungserfahrung wissen wir jedoch, dass die Berufshaftpflicht in der Praxis häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt wird. In diesen Fällen ist die Vorumsatzdeckung durch Verwendung der Schadenereignistheorie – wie das bei exali in der IT-Haftpflicht der Fall ist – von entscheidender Bedeutung. Dadurch sind auch ältere Projekte mitversichert, sofern das Schadenereignis noch nicht eingetreten ist. Und das kann im Schadenfall den entscheidenden Unterschied ausmachen.
Für Fragen zur IT-Haftpflicht können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden. Sie erreichen unsere Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 oder über das Kontaktformular.