Mehr Macht für Onlinehändler: P2B-Verordnung tritt in Kraft
Neue Regeln für Plattformen
Am 12. Juli 2020 tritt die Plattform-to-Business-Verordnung (P2B) in Kraft. Diese soll mehr Transparenz und Fairness zwischen Onlinehändlern und Online-Plattformen schaffen. Denn egal, ob es um das Sperren von Händlerkonten, veränderte AGB oder undurchsichtige Rankingkriterien geht: Die Plattform sitzt meist am längeren Hebel.
Nun gibt es statt für Onlinehändler ausnahmsweise einmal neue Regeln für die Plattformen. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst:
- Die AGB von Plattformbetreibern müssen klar und eindeutig verfasst sowie leicht verfügbar sein
- Hat die Plattform vor, ihre AGB zu ändern, muss sie die Nutzer über die Änderung informieren. Die geplanten Änderungen darf sie erst nach einer Frist von 15 Tagen umsetzen. Falls durch die Änderung technische oder geschäftliche Anpassungen notwendig sind, gelten längere Fristen.
- In den AGB von Plattformbetreibern müssen die Gründe genannt werden, die zu einem Ausschluss von der Plattform führen können. Wenn ein Nutzer von der Plattform ausgeschlossen wird, muss diese ihm unmittelbar die Gründe dafür nennen. Gegen die Sperrung kann der Nutzer Beschwerde einlegen.
- Online-Plattformen müssen ihre wichtigsten Ranking-Kriterien plus Gewichtung offenlegen, das heißt transparent darlegen, warum beispielsweise ein bestimmter Händler bei Amazon weiter oben gelistet wird, welche Parameter am wichtigsten sind und wie der Nutzer das Ranking beeinflussen kann. Zudem müssen sie offenlegen, inwiefern eigene und bezahlte Angebote und Dienste bevorzugt werden.
- Die Plattformen müssen ein internes Beschwerdesystem einrichten. Sie müssen auf jede Beschwerde schnell, individuell und sorgfältig reagieren.
- Sie müssen verpflichtend mit zwei oder mehr Mediatoren kooperieren und diese in ihren AGB namentlich benennen
- Verbandsklagen werden ermöglicht; das heißt, Organisationen und Verbände haben das Recht, die Plattformen wegen der Nichteinhaltung dieser Vorschriften zu verklagen.
Die P2B-Verordnung tritt am 12. Juli in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt in jedem Mitgliedsstaat der EU. Nationale Vorschriften wird es zusätzlich nur für Verstöße gegen die Verordnung geben.
Die Verordnung gilt neben Online-Marktplätzen auch für Online-Suchmaschinen, App-Stores, Social-Media-Fanpages oder Preisvergleichsportale, die ihre Dienstleitungen für Unternehmen mit Sitz in der EU erbringen und Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher mit Sitz in der EU anbieten.
Wie die neue Verordnung sich in der eCommerce-Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten – in jedem Fall ist sie aber ein erster Schritt zu mehr Gleichgewicht zwischen Plattformen und Händlern.
Mehr zu den Risiken für Onlinehändler beim Verkauf auf Amazon oder eBay gibt es in unseren Artikeln:
Egal, wo Sie verkaufen: Mit der Webshop-Versicherung bestens abgesichert
Anstatt wieder einer neuen Regelung für Onlinehändler gibt es nun endlich einmal eine Verordnung, die diese stärken soll. Trotzdem bleiben für Sie als Händler noch genügend Risiken bestehen, egal ob Sie in Ihrem eigenen Onlineshop oder auf Plattformen verkaufen. Bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen sind Sie mit der Webshop-Versicherung über exali.at rundum abgesichert. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen. Ihren Versicherungsschutz können Sie zusätzlich um eine Produkthaftpflicht-Versicherung erweitern.
Sie können Ihre Versicherung in wenigen Minuten online abschließen. Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an, unsere Kundenbetreuer sind persönlich für Sie da, ganz ohne Callcenter oder Warteschleife.
Hier können Sie Ihren Beitrag für die Webshop-Versicherung in wenigen Schritten berechnen: