Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob

Viele denken darüber nach, ein eigenes Business zu gründen. Aber direkt den sicheren Job zu kündigen und sich Hals über Kopf in dieses Abenteuer zu stürzen, ist vielen (verständlicherweise) zu gewagt. Eine Alternative mit Sicherheitsnetz ist die Gründung im Nebenerwerb – doch auch dabei gibt es wichtige Punkte zu beachten. Worauf kommt es an, damit Ihr Start ins Business auch parallel zum Job ein Erfolg wird? Das erfahren Sie im Artikel.

Nebenberuflich gründen: Darum lohnt es sich

Gründen muss nicht automatisch bedeuten, dass Sie alles auf eine Karte setzen. Mit einer ordentlich ausgearbeiteten Idee und guter Planung geht das auch nach Feierabend. Viele schätzen diese Herangehensweise, da auch im Fall eines Scheiterns immer noch eine finanzielle Sicherheit verbleibt. So können sie Ihre Geschäftsidee erstmal in aller Ruhe testen und anpassen.

Oft ist eine komplette Selbständigkeit auch gar nicht das Ziel, sondern die Gründung im Nebenerwerb soll das Einkommen aus der Haupttätigkeit aufbessern. Manchmal stimmen auch schlicht die Grundvoraussetzungen für eine komplette Selbständigkeit nicht. Das kann verschiedene Gründe haben:

In solchen Fällen ist eine Nebentätigkeit genau das Richtige. Trotzdem gibt es auch bei einer nebenberuflichen Gründung Punkte, die Sie beachten müssen. Außerdem sollten Sie bei der Wahl Ihrer Business-Idee Vorsicht walten lassen – nicht alle Geschäftsideen sind neben einer Festanstellung realisierbar.

Sehr gut eignen sich digitale Businessmodelle, bei denen Sie vieles online erledigen können – so halten Sie auch die Fixkosten gering. Bietet Ihre Idee dann auch noch das Potenzial, sich von einer nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit zu entwickeln, umso besser. In jedem Fall ist sorgfältiges und realistisches Zeitmanagement der Schlüssel zum Erfolg. Eine nebenberufliche Selbständigkeit birgt auch immer die Gefahr einer extremen Doppelbelastung zwischen Hauptjob, Nebenjob und Privatleben.

 

Nebenberuflich selbständig: Eine Definition

Das Gesetz definiert sehr genau, was nebenberufliche Selbständigkeit bedeutet. Grundsätzlich heißt das: Ihr gegründetes Business bildet nicht das Zentrum Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelten Sie als nebenberuflich selbständig.

Die passende Absicherung für jedes Business

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das gilt auch für alle, die nebenberuflich ein Business gründen. Denn bescheren Sie Dritten einen Schaden, können Sie genauso haftbar gemacht werden wie eine Person, die komplett selbständig tätig ist. Um in solchen Fällen nicht mit Ihrem Privatvermögen haften zu müssen und im schlimmsten Fall Ihre Existenz zu gefährden, schützt Sie die Berufshaftpflicht über exali. Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Ansprüche und bezahlt die Schadensumme, sofern die Forderungen gerechtfertigt sind. So haben Sie im Schadenfall stets einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

Voraussetzungen für eine nebenberufliche Selbständigkeit

Auch wenn Sie nebenberuflich gründen, gelten für Sie in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Vollzeitselbständige.

Anmeldung der nebenberuflichen Tätigkeit

Ob haupt- oder nebenberuflich: Eine selbständige Tätigkeit müssen Sie den Behörden innerhalb von zwei Monaten zur Kenntnis bringen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen drei Varianten:

Nach Anmeldung Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit erhalten Sie zwar keine Steuernummer, doch das Finanzamt wird Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zuteilen.

Steuern

Völlig egal, ob Ihr Gewinn aus einer haupt- oder nebenberuflichen Selbständigkeit entsteht: Sie müssen ihn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, sobald Ihr Gesamtjahreseinkommen 13.981 Euro übersteigt und Ihre Einkünfte aus nicht lohnsteuerpflichtigen Tätigkeiten über dem Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro liegen. Auch wenn Sie Ihr Jahreseinkommen berechnen Sie bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit folgendermaßen:

Einkommen aus Ihrer Festanstellung + Gewinn (Umsatz – Kosten) aus Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit = Einkommen

Abhängig von der Höhe des Einkommens aus Ihrer Festanstellung müssen Sie mit folgenden Grenzsteuersätzen rechnen:

Erzielen Sie Nettoumsätze bis zu 35.000 Euro im Jahr, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Fall müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und diese auch nicht ans Finanzamt abführen. Allerdings müssen Sie auf Ihren Rechnungen auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Dann sind Sie aber nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Tipp:

Müssen Sie bereits vor dem Start Ihrer Tätigkeit Investitionen tätigen, um sich Ihre neue Einkommensquelle überhaupt zu erschließen, können Sie diese Ausgaben steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Bewahren Sie daher unbedingt Ihre Belege auf und wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater!

Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform für Ihr Business bestimmt maßgeblich über Steuern, buchhalterische Pflichten und das Thema Haftung – wägen Sie also sorgfältig das Für und Wider der einzelnen Unternehmensformen ab, bevor Sie sich entscheiden. Im Nebenerwerb ist vor allem das klassische Einzelunternehmen verbreitet. Diese rechtliche Form ist verhältnismäßig unkompliziert und der damit einhergehende Aufwand hält sich in Grenzen. Gründen Sie im Team, ist die GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts) eine gute Option. Auch mit einer GmbH können Sie Ihr Business auf eine stabile Basis stellen.

Sozialversicherung

Beziehen Sie einen Teil Ihres Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit, müssen Sie sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sozialversichern. Der Mindestbeitrag liegt bei 170 Euro, für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Beträgt Ihr Umsatz maximal 35.000 Euro im Jahr, können Sie sich von der Pflichtversicherung befreien lassen und sind weiterhin über Ihren Hauptjob versichert. Diese Regelung sollten Sie jedoch nur Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre Umsätze genau kennen und sicher sind, dass sie diesen Betrag nicht überschreiten. Sonst drohen Ihnen im schlimmsten Fall teure Nachforderungen.

Nebenberuflich selbständig: Wie informieren Sie Ihren Arbeitgeber?

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber darf Ihnen einen Nebenerwerb nicht grundsätzlich untersagen. Trotzdem ist es schon allein aus Transparenz- und Fairnessgründen angebracht, Ihre Pläne offen zu kommunizieren. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig:

Vielen ist der Gang zur Führungskraft mit diesem Thema unangenehm. Doch ein offenes Wort und eine professionelle Auseinandersetzung mit Ihrem Vorhaben ist wichtig, um sowohl Ihrem Haupt- als auch ihrem Nebenerwerb gerecht zu werden. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen am Ende schriftlich fest. Das verschafft Ihnen und Ihren Vorgesetzten Sicherheit und sorgt für ein vertrauensvolles Verhältnis.

Vorsicht vor Scheinselbständigkeit!

Besonders Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer laufen Gefahr, hier in die Falle zu tappen. Denn verrichten Sie Ihre selbständige Tätigkeit zu Bedingungen, die gleichwertig zu denen von festangestellten Arbeitnehmenden sind, besteht die Gefahr einer Scheinselbständigkeit (Paragraf 47 Einkommensteuergesetz).

Risiken bei der nebenberuflichen Selbständigkeit

Auch, wenn Sie Ihr Business „nur“ nebenberuflich gründen, müssen Sie sich mit möglichen Risiken auseinandersetzen. Bescheren Sie Auftraggebenden oder anderen Dritten einen Schaden, können diese Sie dafür in Haftung nehmen – es drohen hohe Schadenersatzforderungen, die Sie ohne passenden Versicherungsschutz mit Ihrem Privatvermögen begleichen müssen.

Die größten Risiken für Ihr Geschäft sind:

Rechtsverletzungen:
Verwenden Sie beispielsweise fremde Inhalte ohne Erlaubnis, begehen Sie einen abmahnfähigen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch Fehler im Impressum, bei der Preisangabenverordnung oder Widerrufsbelehrung stellen Verstöße gegen geltendes Recht dar. Auch Bereiche wie das Marken- oder Persönlichkeitsrecht bieten Raum für Rechtsverletzungen.

Berufliche Fehler:
Unterläuft Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Missgeschick, kann das teuer werden – denn meist ist das nicht nur für Sie selbst ein Ärgernis, sondern auch für Ihre Kundschaft hat das finanzielle Konsequenzen. Diese Schäden wollen Auftraggebende natürlich nicht allein tragen, sondern nehmen Sie dafür in Haftung. Das ist unter anderem bei den folgenden Szenarien der Fall: Gerissene Deadlines, Budgetfehler, Zahlendreher.

Cybercrime:
Cyberattacken können jedes Business treffen – unabhängig von Branche und Größe. Gelangen Kriminelle an sensible Daten, können sie damit großen Schaden anrichten und das Verhältnis zu Ihrer Kundschaft leidet. Deshalb sollten Sie Vorkehrungen treffen:

Sachschaden: Beschädigen Sie zum Beispiel Eigentum Ihrer Kundschaft, haben Sie einen Sachschaden fabriziert, für den Sie aufkommen müssen.

Datenschutz: Auch als Person, die nebenberuflich selbständig tätig ist, gelten für Sie die Regeln der DSGVO. Halten Sie sich nicht daran, verspielen Sie nicht nur das Vertrauen Ihrer Kundschaft, sondern es drohen auch Bußgelder.

Tipp:

Auf unserer InfoBase gibt es mehr zum Thema Businessrisiken für Freelancer.

Nebenberuflich selbständig: Neue Möglichkeiten, bekannte Risiken

Eine Geschäftsidee erst einmal neben dem Hauptjob zu testen, bietet Sicherheit. Dieses Vorgehen verringert den Druck, das Business möglichst schnell zum Erfolg führen zu müssen. Allerdings benötigt eine Gründung im Nebenerwerb ebenfalls akribische Vorbereitung eine gute Organisation sowie eine umfassende Absicherung. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen enorm, Ihr Business auf lange Sicht produktiv zu führen und Spaß daran zu haben.