Was gehört ins Impressum? Diese Pflichtangaben müssen Sie machen!
Welche Angaben Sie im Impressum unbedingt machen müssen, erklären wir im Video:
Impressumspflicht – was ist das?
Gelangen Besucherinnen oder Besucher auf Ihre Website, müssen sie wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die Gesetzgebung verlangt Information darüber, wer für einen Inhalt verantwortlich ist. Deshalb sind Sie als Betreiberin oder Betreiber verpflichtet, die Identität der verantwortlichen Person hinter der Onlinepräsenz offenzulegen. Die gesetzliche Basis hierfür bilden verschiedene Vorgaben, die sich gleichermaßen mit der Thematik befassen:
- Impressumspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Offenlegung nach dem Mediengesetz (MedienG)
- E-Commerce-Gesetz (ECG)
Das Unternehmensgesetzbuch und die Gewerbeordnung legen hierbei die Regeln für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen sowie für nicht ins Firmenbuch eingetragene Gewerbebetriebe fest. Kommerzielle Websites müssen sich nach dem E-Commerce-Gesetz richten.
Wer muss ein Impressum angeben?
Die Impressumspflicht gilt erst einmal für alle, die eine Internetseite zu geschäftlichen Zwecken betreiben. Dazu zählen natürlich auch Blogs, Profile in Businessnetzwerken und auf Social Media. Von dieser Pflicht sind Onlinepräsenzen auch dann nicht ausgenommen, wenn sie in rein privater Absicht betrieben werden oder Sie die Website bestenfalls Familie und Freunden zugänglich machen.
Für Sie gilt – ob privat oder kommerziell – die Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz. Auch Werke wie Bücher, Druckwerke, Bild- sowie Tonträger, die einem großen Kreis von Personen zur Verfügung gestellt werden sollen, müssen ein Impressum angeben. Das gilt ebenfalls für analoge und elektronische Medien wie Zeitungen beziehungsweise Zeitschriften, die mindestens vier Mal pro Jahr periodisch erscheinen.
Das gehört in ein Impressum
Sie sind zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet? Dann schreibt das Gesetz eine Reihe von Angaben vor, die Sie machen müssen. Die sind unter anderem abhängig davon, welche Rechtsform Ihr Business hat, wie Ihre Tätigkeit konkret aussieht und in welcher Branche Sie arbeiten.
Angaben nach UGB und GewO:
- Name des Unternehmens laut Firmenbuch
- Rechtsform
- Sitz des Unternehmens
- Firmenbuchnummer und -gericht (sofern vorhanden)
- Angaben zum eingebrachten Stammkapital und der Betrag nicht eingezahlter Einlagen
- Hinweis, dass ein Unternehmen sich in Liquidation befindet (wenn der Fall zutrifft)
Angaben nach ECG:
- Name beziehungsweise Unternehmen
- Anschrift des Unternehmens
- Kontaktmöglichkeiten (die E-Mail-Adresse ist zwingend anzugeben)
- Firmenbuchnummer und -gericht (sofern vorhanden)
- Gegebenenfalls Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammer
- Zuständige Aufsichts- oder Gewerbebehörde
- Verweis auf gewerberechtliche oder berufsrechtliche Vorschriften
- Sofern vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer
Angaben nach Mediengesetz:
Hier unterscheidet die Gesetzgebung zwischen kleinen und großen Websites.
- Kleine Websites:
Name/Firma der Medieninhaberin oder des Medieninhabers
Unternehmensgegenstand (Bereich und Art der Betätigung)
Wohnort beziehungsweise Sitz des Unternehmens - Große Websites geben ZUSÄTZLICH noch Folgendes an:
Angaben zu der grundlegenden Richtung des Mediums (die sogenannte „Blattlinie)
Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand
Vertretungsberechtigte Organe (gilt für juristische Personen und Personengesellschaften
Aufsichtsratsmitglieder (sofern vorhanden)
Direkte und indirekte Gesellschafterinnen sowie Gesellschafter (sofern vorhanden)
Bei Vereinen der Vorstand und Vereinszweck
Bei Stiftungen Stifter und Begünstigte
Werden Sie abgemahnt, ist der Schreck im ersten Moment natürlich groß. Damit diese schwierige Situation im Idealfall glimpflich für Sie ausgeht, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst, wie Sie sich im Falle einer Abmahnung am Besten verhalten.
Impressum für Social Media
Social Media ist für die meisten Freelancer und Selbständigen ein wichtiges Instrument, um ihr Angebot zu präsentieren und neue Kundschaft zu gewinnen. Doch sobald Sie diese Plattformen geschäftlich nutzen, benötigen Sie auch hier ein Impressum. Der geschäftliche Zweck hängt dabei nicht davon ab, ob Sie über das Social-Media-Profil wirklich Umsätze tätigen.
Sobald es in die Marketingstrategie Ihrer Selbständigkeit oder Firma eingebunden ist – selbst wenn sie inhaltlich nicht direkt über Ihre Dienstleistung oder Produkte posten – wird es geschäftlich genutzt. Abhängig vom jeweiligen Netzwerk können Sie diesen Rechtstext auf unterschiedlichen Wegen in Ihrem Profil hinterlegen: Bei Instagram können Sie in der Bio beispielsweise eine URL zum Impressum hinterlegen. LinkedIn bietet dafür sogar eine separate Eingabemaske.
Rechtliche Absicherung für Ihr Business
Wollen Sie eine Website für Ihr Business nutzen, müssen Sie einige rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu gehört, dass Sie Ihre Onlinepräsenz mit den vorgeschriebenen Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung versehen. Außerdem müssen Sie exakt die Angaben machen, die das Gesetz von Ihnen verlangt – anderenfalls drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen.
Hier steht Ihnen die Berufshaftpflicht über exali zur Seite. Der Versicherer prüft nicht nur die an Sie gestellten Ansprüche im Falle eines fehlerhaften Rechtstextes. Sie sind auch in Bezug auf Veröffentlichungsrisiken speziell abgesichert, wenn Sie inhaltlich verantwortlich und somit bei Rechtsverletzungen haftbar sind. Gerechtfertigte Ansprüche werden nach abgeschlossener Prüfung beglichen. Sind Sie dagegen überzogen oder sogar unberechtigt, werden Sie in Ihrem Namen abgewehrt.
Bei Fragen sind die Profis der exali-Kundenbetreuung von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer + 49 (0) 80 99 46 0 für Sie da. Nutzen Sie bei Bedarf auch gern unser Kontaktformular.
Wo muss das Impressum stehen?
Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 ECG beispielsweise verlangt, dass die Angaben des Impressums „leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung gestellt werden“. Alle Besucherinnen und Besucher Ihrer Website müssen also wissen, wo sie das Impressum finden können. Der Gesetzgeber sieht diese Vorgabe erfüllt, wenn Sie den Rechtstext als „Impressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“ verlinken.
Dabei muss das Impressum ohne langes Suchen auffindbar sein – spätestens mit zwei Klicks muss der Text erreichbar sein. Das gilt sowohl für die Desktop- als auch für die Mobile-Version Ihrer Website! Achten Sie daher darauf, dass Ihre Onlinepräsenz auf allen Geräten korrekt dargestellt wird, hier steckt die Tücke oft im Detail.
Zusätzlich spielt auch die korrekte Platzierung eine wichtige Rolle. Zwar verlangt das Gesetz keine explizite Stelle: Es genügt ein Link auf einer untergeordneten Seite, solange die hinterlegte Information für Besucherinnen und Besucher Ihrer Website klar und verständlich ist.
Sorgen Sie dafür, dass der Link über jede Unterseite Ihrer Domain erreichbar ist, zum Beispiel über ein statisches Webseitenelement wie ein Header oder den Footer. Achten Sie dabei auch stets auf eine gute Lesbarkeit und stellen Sie sicher, dass das Impressum in derselben Sprache verfasst ist wie Ihre Website.
So erstellen Sie ein korrektes Impressum
Die Erstellung eines korrekten Impressums ist komplex und bringt einige Herausforderungen mit sich. Doch Sie müssen bei der Erstellung Ihrer Anbieterkennzeichnung nicht bei Null anfangen. Stattdessen können Sie auf viele Vorlagen und Muster zurückgreifen.
Auch ein Generator wie AdSimple kann eine gute Option zum Erstellen von Rechtstexten zu sein. Hier geben Sie Ihre Daten ein und erhalten am Ende ein vollständiges Impressum, das auf Ihr Business zugeschnitten ist. Darüber hinaus ist eine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung oder Prüfung des Impressums und der notwendigen Erstinformationen in jedem Fall empfehlenswert – und zwar unabhängig von den im Netz standardmäßig verfügbaren Vorlagen.
Was geschieht bei fehlenden oder falschen Angaben?
Stehen in Ihrem Impressum fehlerhafte Angeben oder fehlt die Anbieterkennzeichnung sogar komplett, kann das teuer werden. Denn damit begehen Sie eine Verwaltungsübertretung und es kommen schnell hohe Kosten auf Sie zu. Das ECG beispielsweise sieht Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro vor. Auch Verstöße gegen das UGB können Sie bis zu 3.600 Euro kosten. Die Gewerbeordnung verlangt immerhin noch bis zu 1.090 Euro für Fehler. Richtig teuer dagegen wird es, wenn Sie das Mediengesetz missachten: Der Höchstsatz für Verfehlungen beläuft sich hier auf 20.000 Euro.
Wir haben die häufigsten Fehler in Bezug auf das Impressum hier für Sie zusammengefasst:
- Veraltete Angaben: Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse nicht erreichen kann
- Fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Keine Angabe von Kontaktdaten
- Unvollständige Namensangaben
- Keine/falsche Rechtsform
- Ist Ihr Business in ein Firmenbuch eingetragen, müssen Sie das angeben
- Fehlender Link auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform
- Falsche Einbindung
Das Impressum – mehr als eine lästige Vorgabe
Das Gesetz stellt eine ganze Reihe von Anforderungen an ein korrektes Impressum. Das bringt für Freelancer und Selbständige zwar erst einmal viel Zusatzarbeit mit sich – doch die ist kein Selbstzweck. Mit einer korrekten Anbieterkennzeichnung entgehen sie also nicht nur rechtlichen Konsequenzen.
Sie kommen auch Ihren Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz und Rechtmäßigkeit gegenüber den Besucherinnen und Besuchern Ihrer Website nach und können Ihr Business ganzheitlich führen.