Erfolgsfaktor Firmenname: So finden und schützen Sie ihn
Gründername und Jobbezeichnung sind nicht das gleiche wie ein Firmenname
Ein Unternehmen nach dem:der Gründer:in oder Inhaber:in zu benennen, ist schon lange nicht mehr zu empfehlen. Mit Namen wie „Christian Müller Unternehmensberatung“ oder „Susanne Fischer Fotografie“ hinterlässt man keinen bleibenden Eindruck. Abkürzungen, Fantasienamen, tätigkeitsbeschreibende und assoziations-auslösende Namen sind hingegen ein guter Ausgangspunkt für ein Brainstorming. Auch Götternamen, Obstsorten und sämtliche Themen aus Wissenschaft und Alltag bieten reichlich Futter für Namensfindungen. Darüber hinaus können Sie sich mit Witzigem, Verspieltem oder Schrägem aus der eigenen Branche hervorheben.
Kreative Impulse: So gelingt das Namestorming
Damit bleiben drei Möglichkeiten, um einen einzigartigen Namen zu finden, der zudem geschützt werden kann:
- Ziehen Sie einen Begriff heran, der nichts mit Ihrer Tätigkeit zu tun hat und verknüpfen Sie diesen so, dass ein kleiner Hinweis auf Ihre Leistung entsteht (z.B. Graphic History oder Heartattack Design)
- Erfinden Sie Wörter, die schick klingen, der Name muss nicht unbedingt etwas bedeuten (Zalando und Google machen es vor)
- Verändern Sie einen bestehenden Begriff (z.B. mit einem Wortspiel, das einen Mehrwert andeutet, „Graphire“ = Graphic + Saphire)
Egal, was am Ende dabei herauskommt: Prüfen Sie Ihre Namensidee unbedingt rechtlich.
Unternehmensnamen schützen lassen
Wenn Sie Ihren Namen nicht schützen lassen, könnte ihn jeder Konkurrent ungestraft verwenden. Damit Ihr Name überhaupt geschützt werden kann, sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht beschreibend ist. Denn obwohl es verlockend ist, schon im Namen zu verraten, was Ihr Unternehmen anbietet, sind beschreibende Namen nicht vom Schutz des Markenrechts umfasst. Als Beispiel: Ein:e Grafiker:in kann sich nicht „Top Graphic Design“ nennen. Denn auch Zusätze wie top, super, toll, Hit oder mega ändern nichts daran, dass dieser Name nur die Arbeit eines normalen Grafikers beschreibt. Damit jede:r Grafiker:in seine:ihre Tätigkeit beschreiben kann ohne gleich eine Abmahnung vom Wettbewerber „Top Graphic Design“ zu riskieren, sind Unternehmensnamen mit Beschreibungen generell nicht schützbar.
Markenrecherche: Wird der Name schon verwendet?
Will ich als Selbstständige:r prüfen, ob meine Namensidee noch frei ist, muss ich streng genommen mindestens Firmennamen, Marken, Domains und Titel prüfen. Da dies alles aber nicht zentral prüfbar ist, übergibt man diesen Part entweder an einen versierten Rechtsanwalt oder eine versierte Rechtsanwältin auf diesem Gebiet oder man probiert es auf eigene Faust.
Erste Schritte Markenrecherche: Suchmaschinen-Test und Domaincheck
Zu Beginn geben Sie den gewünschten Namen in eine Suchmaschine ein. Sehen Sie die ersten zwei, drei Ergebnisseiten verschiedener Sprachen durch. Finden Sie nichts Relevantes? Dann kann es weitergehen.
Als nächstes bietet sich die Prüfung der gewünschten Domains an. Ist der Name mit unterschiedlichen Endungen („Top-Level-Domains“) noch frei, steht er zum Verkauf oder erscheint kein relevanter Inhalt, sieht es erst einmal gut aus. Nach Firmennamen kann man dann z. B. im Unternehmensregister suchen. Der wichtigste Punkt ist dabei die Suche nach eingetragenen Marken. Denn ist ein Name durch eine Marke geschützt, darf ihn niemand für eine ähnliche Ware oder Dienstleistung verwenden. Wer es doch tut, riskiert eine Abmahnung.
Recherche bei den Markenämtern
Die gute Nachricht zuerst: Fast alle Markenämter bieten die Möglichkeit einer Online-Recherche. Die schlechte Nachricht: Die verschiedenen Ämter sind nicht vernetzt. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht lediglich bei einem Amt nachzuforschen, zum Beispiel dem Deutschen Marken- und Patentamt. Auch sogenannte Gemeinschaftsmarken, „EU-Marken“ und „internationale Registrierungen“ können sich auf in Deutschland registrierte Marken auswirken. Leider unterscheiden sich die Suchmasken stark, sodass bei der Eigenrecherche schnell etwas übersehen werden kann. Zudem droht nicht nur bei identischen Einträgen eine Abmahnung. Auch ähnliche Namen sind ein Risiko.
Ähnlichkeit bei Unternehmensnamen
Ab wann eine Ähnlichkeit zu einem abmahnbaren Verstoß wird, lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Denn Ähnlichkeit betrifft sowohl den Klang als auch das Schriftbild und den Sinn eines Begriffes. Handelt es sich beispielsweise um einen Namen wie 4ever, so wäre eine klanglich ähnliche Marke 4eva, eine ähnlich aussehende Marke fourever und sinngemäß ähnliche Marke eternal. In den meisten Fällen geht es um ähnlich klingende oder geschriebene Marken und das heißt, dass Sie hier gründlich recherchieren und dabei Buchstaben austauschen, streichen oder ergänzen müssen. Eine Markenrecherche auf eigene Faust durchzuführen ist also gar nicht so einfach.
Wer daher auf Nummer sicher gehen will, kann sich mit der Markenrecherche an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit dem Thema zu beschäftigen. So können Sie dem Anwalt oder der Anwältin einen Namen vorschlagen, der generell eingetragen werden kann und nicht offensichtlich bereits vergeben ist. Im Idealfall haben Sie Ihren Namen so gut vorrecherchiert, dass der Anwalt oder die Anwältin nichts mehr findet und grünes Licht gibt. Das spart Geld bei der Anwaltsrechnung. Denn wenn Ihr Vorschlag nicht geschützt werden kann, müssen weitere Vorschläge geprüft werden.
Hoher Aufwand bei der Namensrecherche lohnt sich
Auch, wenn der kreative Prozess und die anschließende Recherche ganz schön aufwendig sind, sollten Sie Namensideen nicht vorschnell verwerfen und beim eigenen Namen bleiben. Lassen Sie sich entweder rechtlich beraten oder informieren Sie sich selbst umfassend. Die Belohnung für all die Mühen rund um das Finden und den Schutz eines einzigartigen Namens ist, dass Ihnen dieser am Ende selbst gehört und kein Konkurrent diesen verwenden darf.
Genauso wie es Sie als Gründer:in, Selbstständige:r oder Unternehmer:in nur einmal gibt und Ihre Geschäftsidee in der Umsetzung auch nur einmal geben sollte, ist Ihr Name dann ebenfalls einmalig. Und das ist die optimale Grundlage für Ihr erfolgreiches Business.
Mark Leiblein berät mit seinem Kreativteam bei Namestorm Unternehmen bei der Namensfindung. Rund 1.000 Unternehmens-, Marken- und Produktnamen in unterschiedlichen Branchen sind aus seiner Feder entstanden. Er ist Geschäftsführer des Namensportals NameRobot mit verschiedenen Angeboten für Namenssuchende und Autor des Buches Starke Namen - mit der Namestorm-Methode Produkt- und Firmennamen entwickeln.