Dolce & Gabbana verklagt Blogger: Meinungsäußerung oder Rufschädigung?
Rassismusvorwürfe, Shitstorm und Boykott
Seinen Anfang nahm der Streit bereits 2018. Damals veröffentlichte Dolce & Gabbana vor einer geplanten Modenschau in Shanghai einige Werbevideos für den asiatischen Markt. Gezeigt wurde unter anderem ein chinesisches Model, das versuchte, Spaghetti mit Stäbchen zu essen. Der Shitstorm ließ nicht lange auf sich warten – und war so groß, dass nicht nur die Videos gelöscht, sondern auch die Modenschau abgesagt wurde.
Doch damit war das Ganze für Dolce & Gabbana noch nicht erledigt. Die Blogger Tony Liu und Lindsay Schuyler, die den Blog „Diet Prada“ betreiben und sich Themen wie Rassismus und Plagiaten in der Mode widmen, veröffentlichten kurz darauf auf ihrem Instagram-Kanal Kommentare des Designers Stefano Gabbana. In diesen äußerte er sich rassistisch gegenüber Asiat:innen und bezeichnete China als „Scheißland.“ Die Aussagen stammten aus privaten Instagram-Nachrichten des Designers, die den Bloggern zugespielt wurden.
Gabbana behauptete zunächst, sein Instagram-Account sei gehacked worden. Anschließend entschuldigten sich die Designer in einem Video. Nach dem Werbevideo und Bekanntwerden der Äußerungen boykottierten viele asiatische Kund:innen Dolce & Gabbana, der Umsatz in Asian brach ein.
Dolce & Gabbana fordert über 500 Millionen Euro
Wie jetzt erst bekannt wurde, verklagte das Modeunternehmen dann im Jahr 2019 die beiden Blogger vor einem Mailänder Zivilgericht auf über 500 Millionen Euro Schadenersatz. 450 Millionen habe das Unternehmen für die Verbesserung des Markenimages ausgegeben, 89,6 Millionen betrage der Umsatzverlust in Asien. Die zwei Beklagten machten die Klage nun auf Instagram öffentlich und bitten um Spenden für den Prozess.
Ihnen zufolge sei das Ganze nur ein Versuch des Modekonzerns, sie und andere Blogger zum Schweigen zu bringen. Das Verhalten von Dolce & Gabbana mutet tatsächlich etwas seltsam an. Denn seit den Vorfällen versucht das Unternehmen öffentlichkeitswirksam seinen Ruf aufzupolieren. So spendete es zum Beispiel für die Corona-Forschung und steckte viel Geld in eine neue Kommunikationsstrategie. Die heimliche Klage gegen die Blogger passt da nicht so ganz ins Bild…
Millionenklage als Rache?
Hinter dem Verfahren an sich stehen viele Fragezeichen, die schwer zu klären sein dürften: Hat Stefano Gabbana die Aussagen wirklich getätigt? Wie will Dolce & Gabbana beweisen, dass der Umsatzeinbruch mit der Veröffentlichung auf Instagram in Zusammenhang steht? Haben die Blogger Rufmord betrieben oder einfach nur Tatsachen wiedergegeben? Da auch Dolce & Gabbana klar sein dürfte, dass es nicht ohne Weiteres einen Millionenbetrag von Bloggern einklagen kann, könnte hinter dem Verfahren tatsächlich nur ein Einschüchterungsversuch stecken. Was wiederum nicht dazu beitragen dürfte, das Image des Modekonzerns zu verbessern.
Meinung, Tatsachen oder doch Verleumdung?
Aber wie sieht es denn nun aus mit Aussagen in Social Media oder auf Blogs? Welche fallen unter freie Meinungsäußerung und welche unter Verleumdung? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Viele verschiedene Begrifflichkeiten und Abgrenzungen spielen eine Rolle. Zum Beispiel die Frage, ob es sich bei der Aussage um eine Tatsachenbehauptung handelt. In seinen FAQ zu Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung hat Rechtsanwalt Plutte anhand vieler Urteile und Beispiele die verschiedenen Begriffe erklärt (Achtung: hierbei handelt es sich um Definitionen nach deutschem Recht; Definitionen nach österreichischem Recht finden Sie unter rechteasy.at).
Was ist eine Meinungsäußerung?
Eine Meinungsäußerung ist eine subjektive Aussage und kann nicht im Sinne von wahr oder falsch überprüft werden.
Was ist eine Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung ist im Gegensatz zur Meinungsäußerung eine Äußerung, die objektiv geklärt und bewiesen werden kann. Ob eine Tatsachenbehauptung durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, hängt von ihrem Wahrheitsgehalt ab.
Was ist Verleumdung?
Gemäß § 297 StGB begeht jemand eine Verleumdung, wenn er einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn eines Offizialdelikts oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht verdächtigt, wenn er weiß, dass die Verdächtigung falsch ist.
Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, hat der oder die Betroffene gegebenenfalls bestimmte Ansprüche, dazu gehören:
- Unterlassung
- Berichtigung
- Löschung
- Gegendarstellung
- Schadenersatz
- Geldentschädigung
Ein bekannter Fall in Deutschland ist der des ehemaligen Wettermoderators Jörg Kachelmann, dem der Springer-Verlag über 600.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zahlen musste.
Ob das Dolce & Gabbana Verfahren überhaupt vor dem Mailänder Gericht entschieden wird, bleibt abzuwarten, denn die Verteidiger der Blogger verwiesen darauf, dass Italien nicht der richtige Ort dafür sei, da der Blog in den USA betrieben und die angeblichen Schäden in Asien eingetreten seien…
Media-Haftpflicht: Umfassende Absicherung für Blogger:innen
Egal ob Sie Blogger, freiberufliche Journalistin, YouTuber oder Influencerin sind: Mit der Media-Haftpflicht über exali.at sind Sie rundum abgesichert. Rechtsverletzungen (zum Beispiel Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechtsverletzungen), Abmahnungen und daraus resultierende Schadenersatzansprüche sind umfassend versichert. Forderungen prüft der Versicherer erst einmal für Sie, wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.
Wenn die Vorwürfe aus dem versicherten Schadenfall in ein Strafverfahren münden, übernimmt der Versicherer auch die Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung (Anwaltskosten).
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