Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland versichern: So funktioniert`s
Absicherung für jeden Standort
Wenn Sie ein Unternehmen zukunftssicher aufbauen wollen, ist es elementar, dabei auch an das Thema Risikomanagement und Absicherung durch eine Berufshaftpflicht zu denken. Gerade in Zeiten der Globalisierung umfasst das jedoch längst nicht mehr nur Lösungen für ein bestimmtes Land, sondern es besteht ein großer Bedarf für internationale Versicherungslösungen.
Doch wie können Sie das realisieren, wenn Ihr Business nicht mehr nur aus einem Standort besteht, sondern aus mehreren Niederlassungen, die auch noch auf der ganzen Welt verteilt sind? Hier bieten sich, je nachdem ob sich der Standort innerhalb oder außerhalb der EU befinden, verschiedene Möglichkeiten.
Versicherungsschutz für Niederlassungen in der EU
Der Europäische Binnenmarkt bietet vier Grundfreiheiten, um einen freien Handel zu gewährleisten. Eine davon ist die sogenannte Dienstleistungsfreiheit (Freedom To Provide Services). Sie ermöglicht Anbieter:innen gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für Versicherungsmakler:innen innerhalb der EU bedeutet das, dass sie Versicherungsverträge vermitteln und Interessent:innen Versicherungsschutz anbieten können – vorausgesetzt, Versicherer und Makler:in sind in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen beziehungsweise registriert.
Ganz ähnlich verhält es sich mit Niederlassungen in der EU (Freedom of Establishment). Das muss der Versicherungsschutz ebenfalls berücksichtigen. Verfügt Ihr Unternehmen also über Niederlassungen in verschiedenen Ländern der EU, können Sie diese über Ihre bestehende Berufshaftpflichtversicherung mitversichern. Bei einer Berufshaftpflichtversicherung über exali ist das eindeutig in den Versicherungsbedingungen festgelegt:
„Versicherte Gesellschaften sind Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland (UK).“
Niederlassungen in einem anderen EU-Land sind also automatisch mitversichert.
Nicht nur Niederlassungen in verschiedenen Ländern, sondern auch der richtige Personenkreis in Ihrem Unternehmen sollte passend versichert sein. Im Artikel Berufshaftpflicht: Wer ist versichert? erfahren Sie, wer durch Ihre Berufshaftpflicht geschützt ist.
Versicherungsschutz für Niederlassungen außerhalb der EU
Liegt der Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der EU, die Niederlassung allerdings außerhalb davon, beispielsweise in der Schweiz, sieht es mit dem Versicherungsschutz schon etwas anders aus. Denn viele Nicht-EU-Länder gestatten keinen ausländischen Versicherungsschutz für ein lokales Risiko. Länder, für die internationale Versicherungslösungen rechtlich nicht möglich sind, werden als Verbotsstaaten (non-admitted Verbotsländer) bezeichnet. Aktuell zählen schätzungsweise 140 bis 160 Länder zu diesen Verbotsländern. Ein Versicherer aus einem europäischen Land darf in diesen Ländern nicht einfach die Risiken einer Niederlassung mitversichern. Umgekehrt darf auch ein nicht-europäischer Versicherer keine Risiken in der EU versichern.
Diese sogenannten Verbots- oder non-admitted-Länder außerhalb der EU verlangen, dass ausländische Versicherer und dessen Versicherungsnehmer:innen sich an das dort geltende Recht halten, wenn Sie einen Vertrag für ein lokales Risiko abschließen. Demnach müssten Sie für Ihre ausländischen Niederlassungen in einem Verbotsland eine lokale „Stand-alone-Police“ bei einem dort ansässigen Versicherer beziehungsweise lokal zugelassenen Risikoträger nach den dort geltenden Vorgaben zu Haftung und Deckung abschließen. Neben dem erhöhten administrativen und finanziellen Aufwand, gibt es allerdings noch weitere Nachteile, die derartige lokale Deckungen mit sich bringen können. So laufen sie zum Beispiel Gefahr, Ihre Niederlassung einem unzureichenden Deckungsniveau auszusetzen, da die Versicherungssummen und Versicherungsumfänge einer Berufshaftpflicht für ein Unternehmen innerhalb der EU oft erheblich besser ausgestaltet sind, als beispielsweise für Niederlassungen in Brasilien, Indien oder China.
Um diese Lücke zu schließen oder eine lokale Deckung zu vermeiden, gibt es als alternative Lösung – die FinC-Klausel.
FinC-Klausel (Financial Interest Cover)
Die FINC-Klausel (Financial Interest Cover) macht internationale Risiken von Unternehmen versicherbar. Sie versichert das finanzielle Interesse der Muttergesellschaft an ihren ausländischen Tochtergesellschaften, aufgrund der Beteiligung an den ausländischen Tochtergesellschaften beziehungsweise Niederlassungen. Der Lösungsansatz der FINC-Klausel besteht darin, die operativen Risiken der im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften des Konzerns in ein finanzielles Risiko der Muttergesellschaft zu übertragen. Denn ein kostspieliger Schadenfall der Niederlassung im Ausland würde sich finanziell auch auf die Muttergesellschaft auswirken. Aufgrund der oben genannten Übertragung werden im Ergebnis durch den Versicherer nur deutsche oder europäische Risiken versichert, wobei die Versicherungsaufsichtsregelungen ausländischer Verbotsstaaten unberührt bleiben. Die FINC-Klausel kann daher als alternative zu einer lokalen Deckung (so genannter „Ground-Up“) oder als Ergänzung einer unzureichenden lokalen fungieren.
Zum besseren Verständnis der FinC-Klausel noch ein Praxisbeispiel:
Angenommen, Sie führen ein Unternehmen in Deutschland mit einer Tochtergesellschaft in der Schweiz. In der Police Ihrer Berufshaftpflichtversicherung für den deutschen Sitz Ihres Business wird Ihr Schweizer Tochterunternehmen als mitversicherte Firma genannt. Zusätzlich enthält Ihr Versicherungsvertrag die FinC-Klausel. Sie besagt, dass ein Schaden bei Ihrer Schweizer Tochtergesellschaft – sofern er nicht durch eine lokale Versicherungspolice abgedeckt ist – über die Berufshaftpflicht des deutschen Mutterkonzerns mit dem Ihnen bekannten Versicherungsumfang reguliert wird.
Weltweite Deckung mit der Berufshaftpflicht: Wir haben die Lösung für Sie
Auch wenn Sie keine internationalen Niederlassungen unterhalten: Aufgrund der Globalisierung und Digitalisierung beschränken sich Schäden und Haftungsfälle längst nicht mehr auf das Land ihres Geschäftssitzes. Umso wichtiger ist ein weltweiter Versicherungsschutz für Vermögensschäden, damit die Liquidität Ihres Unternehmens nicht gefährdet wird. Dasselbe gibt natürlich auch für mögliche Niederlassungen im Ausland. Auch diese können global Schäden verursachen, wodurch das operative Geschäft ihrer Niederlassungen ebenfalls weltweit versichert sein sollte. Mit den Berufshaftpflichtversicherungen über exali haben Sie daher die Möglichkeit, Ihr Business zeitgemäß weltweit abzusichern und weltweite Schäden unkompliziert abzuwickeln.
Egal, ob ein Schadenfall im In- oder Ausland, durch die Muttergesellschaft oder eine ausländische Niederlassung verursacht wird, der Versicherer prüft die an Sie gestellten Ansprüche und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen. Stellen Dritte Ihnen gegenüber jedoch ungerechtfertigte Forderungen, werden sie vom Versicherer in Ihrem Namen und auf Kosten des Versicherers abgewehrt (so genannter passiver Rechtschutz der Berufshaftpflichtversicherung).
Hinweis: Die FinC-Klausel umfasst nur die Versicherung von Vermögensschäden. Daher empfehlen wir dringend, für außereuropäische Tochtergesellschaften oder Niederlassungen eine einfache lokale Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden abzuschließen.
Bei Fragen zu unseren Versicherungslösungen mit weltweitem Versicherungsschutz hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter! Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr (CET) unter +49 (0) 821 80 99 46-0. Alternativ nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular.
Beispiel für die Formulierung einer FinC-Klausel:
"Ausgleich von finanziellen Interessen (FInC)
Hält der Versicherungsnehmer eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft mit Sitz in einem Staat, in dem der Versicherer nicht zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts zugelassen ist, oder unterhält der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft eine rechtlich unselbständige Produktionsstätte oder einen sonstigen rechtlich unselbständigen Betrieb in einem solchen Staat, ist Gegenstand des Versicherungsschutzes in Versicherungsfällen, die wegen der Nichtzulassung vor Ort nicht reguliert werden dürfen, ausschließlich das Interesse des Versicherungsnehmers, den infolge des Versicherungsfalls geminderten wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligung an der jeweiligen Tochtergesellschaft oder Betrieb ersetzt zu erhalten.
Dieser Versicherungsschutz bezieht sich demnach ausschließlich auf Vermögenseinbußen des Versicherungsnehmers.
In solchen Versicherungsfällen hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in dem Umfang, in dem sich der Wert der Beteiligung an der Tochtergesellschaft oder der Wert des Betriebes in Folge der dem Versicherungsfall zugrunde liegenden Pflichtverletzung einer versicherten Person verringert.
Das gilt nur, wenn und soweit der Versicherungsfall ausschließlich wegen der Nichtzulassung vor Ort nicht reguliert wird.
Die Versicherer leisten an den Versicherungsnehmer einen Ausgleich für die Wertminderung der Beteiligung oder des Betriebes. Als Wertminderung gilt der Betrag, der von dem Versicherer zu ersetzen wäre, wenn Versicherungsleistungen vor Ort erbracht werden dürften. Soweit der Versicherungsfall von einer lokalen Police gedeckt ist, geht diese vor. Zahlungen der Versicherer erfolgen in Euro und ausschließlich an den Versicherungsnehmer."
Versicherung über die ausländische Niederlassung des Versicherers
In unserem Beispiel mit der Schweiz möchten wir Sie noch auf eine Besonderheit hinweisen. Einige Versicherer, die über das Freedom-of-Services-Modell Versicherungsschutz für Unternehmen in ganz Europa anbieten, unterhalten ebenfalls eine Niederlassung in der Schweiz und können darüber eine lokale Deckung nach dort geltendem Recht anbieten. Das trifft auch auf die Berufshaftpflichtversicherung über exali zu.
Dadurch ergibt sich noch eine zweite Alternativlösung für unser Praxisbeispiel mit der Niederlassung in der Schweiz: Ausgangsbasis ist immer noch das deutsche Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft in der Schweiz.
Der deutsche Mutterkonzern kann über den in Deutschland zugelassenen Versicherer und die Schweizer Niederlassung separat über die Schweizer Niederlassung desselben Versicherers abgesichert werden. Im Unterschied zur FinC-Klausel (im Vertrag der Muttergesellschaft) haben Sie dann zwei separate Versicherungsverträge, deren Beitrag sich im Wesentlichen nach dem Umsatz der jeweiligen Gesellschaft berechnet. Entsteht ein Schadenfall, bedeutet das: Abhängig davon, welche Gesellschaft (Muttergesellschaft oder Niederlassung) den Schaden verursacht hat, wird der Versicherer den Schaden entweder über den deutschen oder den Schweizer Versicherungsvertrag regulieren.