Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler jetzt wissen müssen
Produkthaftpflicht nun auch in Europa
Ob ein Mangel an Qualität oder sogar eine echte Gefahr für Anwenderinnen und Anwender: Onlineshopping birgt Risiken. Um Kundinnen und Kunden davor zu schützen, hat Amazon 2021 eine Versicherungspflicht für Händlerinnen und Händler in den USA eingeführt. Diese greift, wenn eine Händlerin oder ein Händler auf Amazon drei Monate in Folge mehr als 5.000 US-Dollar Umsatz macht. Nun ist diese Produkthaftpflichtversicherung auch für Händlerinnen und Händler Vorschrift, die auf den Amazon-Plattformen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und den Niederlanden verkaufen.
Für in den USA ansässige Verkäuferinnen und Verkäufer ist es verhältnismäßig einfach, sich über den Amazon Insurance Accelerator (Versicherungsmarktplatz von Amazon) zu versichern. Alle anderen müssen sich allerdings selbst darum kümmern. Die Versicherung muss dabei folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Amazon wird als Mitversicherungsnehmer (Additional Insured) genannt.
- Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 1.000.000 Euro je Schaden bei einer maximalen Selbstbeteiligung von 10.000 Euro je Schadensereignis.
- Bei einem Schaden von maximal 1.000 Euro prüft Amazon, ob eine Versicherung vorliegt. Ist keine vorhanden, hat die Händlerin oder der Händler sieben Tage Zeit, eine Versicherung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, müssen Verkäuferinnen und Verkäufer für die Schadensumme an Amazon zurückzahlen.
Amazon kann von Händlerinnen und Händlern nach eigenem Ermessen einen Nachweis über eine Produkthaftpflicht verlangen. Übersteigt der Händlerumsatz an drei aufeinanderfolgenden Monaten 5.000 Euro, ist der Nachweis Pflicht.
A-Z-Garantie für Personen- und Sachschäden
Im Vereinigten Königreich sowie der europäischen Union existiert zudem die A-Z-Garantie. Dabei handelt sich um eine allgemeingültige „Garantieerklärung“ von Amazon gegenüber Käuferinnen und Käufern. Laut dieser Erklärung übernimmt Amazon Personen- und Sachschäden durch Produkte bis zu einer Höhe von 1.000 Euro – sofern der Schaden nachweislich durch einen Produktfehler verursacht wurde. Verkäuferinnen und Verkäufer haben auf diese Garantieerklärung keinen Einfluss.
Für traditionelle Versicherer in Europa (insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz) stellen die von Amazon geforderten Kriterien durchaus eine Hürde dar, da die Versicherer diese nicht ohne weiteres erfüllen können. Insbesondere die „Additional Insured Klausel“ sowie die direkten USA-Umsätze bieten viele Gesellschaften in ihrer Deckung erst gar nicht an. Die Webshop-Versicherung über exali kann jedoch ganz einfach um die von Amazon geforderten Punkte erweitert werden.